Bern stärkt Obdachlosenhilfe mit fast 400'000 Franken
Mit einem Nachkredit von 399'993 Franken will Bern ab 2025 die Notschlafstelle pluto sowie provisorische Plätze in der Tiefenau weiter betreiben.

Wie die Stadt Bern mitteilt, beantragt der Gemeinderat aufgrund der Erweiterung des städtischen Angebots im Bereich Obdachlosenhilfe beim Stadtrat für 2025 einen Nachkredit zum Globalkredit des Sozialamtes in der Höhe von rund 400'000 Franken.
Mit diesem Nachkredit sollen die Notschlafstelle pluto von April bis Dezember 2025 sowie die provisorische Notschlafstelle Tiefenau von Januar bis März 2025 finanziert werden. Die Kosten für diese Angebote werden im Rahmen der maximal ermächtigten Beträge dem Lastenausgleich zugeführt und damit vom Kanton übernommen.
Seit einigen Jahren stossen die bestehenden Notschlafeinrichtungen in der Stadt Bern immer öfter an ihre Kapazitätsgrenzen. Im Winter 2022/23 standen erstmals nicht mehr genügend Notschlafplätze für alle bedürftigen Personen zur Verfügung.
Um die bestehenden Notschlafeinrichtungen während der Wintermonate zu entlasten, wurden im Winter 2023/24 in wechselnden Zwischennutzungen zusätzliche Notschlafplätze geschaffen, unter anderem im Personalhaus des ehemaligen Tiefenau-Spitals.
120’500 Franken für Winter-Notschlafplätze nötig
Im Winter 2024/25 wurden in Zusammenarbeit mit der Stiftung Heilsarmee erneut befristet 20 zusätzliche provisorische Notschlafplätze in der Tiefenau angeboten. Das Angebot umfasste zehn Doppelzimmer, WC-Anlagen, Duschen sowie Wasch- und Trockenmöglichkeiten für die persönliche Wäsche der Nutzer.
Die Kosten für den Betrieb für November und Dezember 2024 konnten im Globalkredit 2024 des Sozialamts kompensiert werden. Für die Kosten für den Betrieb von Januar bis Ende März 2025 beantragt der Gemeinderat beim Stadtrat einen Nachkredit in der Höhe von 120’500 Franken.
Neue Notschlafplätze für Bern in Planung
Per Ende März wurde die Notschlafstelle geschlossen. Um dem ungedeckten Bedarf nach Notschlafplätzen zu begegnen, plant der Gemeinderat, zwei zusätzliche geschlechtergetrennte und längerfristig verfügbare Notschlafangebote in der Stadt Bern zu schaffen. Die Suche nach Liegenschaften läuft.
2023 hatte der Gemeinderat als Reaktion auf die Entwicklung der Obdachlosigkeit zudem die Strategie Obdach 2024-2027 verabschiedet. Diese enthält acht Massnahmen zur Weiterentwicklung von niederschwelligen Angeboten der Wohn- und Obdachlosenhilfe in der Stadt Bern.
Sicherer Übernachtungsort für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 23 Jahren betreibt der Verein Rêves sûrs die Notschlafstelle pluto. Diese bietet jungen Menschen in akuten Krisensituationen sowie prekären Wohn- und Lebenssituationen mit sieben Notschlafplätzen sowie zwei Notbetten einen sicheren Übernachtungsort und Erholungsraum.
Sie ist während 365 Nächten im Jahr geöffnet und stellt neben einer Grundversorgung auch eine interne Sozialberatung zur Verfügung. Der Betrieb von pluto war bis Ende März 2025 durch Spenden, Stiftungsbeiträge und kirchliche Gelder gesichert. Ab April 2025 will die Stadt die Finanzierung gewährleisten.
Den entsprechenden Leistungsvertrag hat der Gemeinderat unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats zum Kredit genehmigt. Der Verein soll für die verbleibenden Monate 2025 einen Betrag von 379'493 Franken erhalten.
Für den noch ungedeckten Betrag beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Nachkredit von 279'493 Franken. Geplant ist ein weiterer Leistungsvertrag für die Jahre 2026 und 2027.
Ermächtigung des Kantons
Insgesamt beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat für die Erweiterung des Notschlafangebots somit einen Nachkredit von 399'993 Franken.
Die Angebotserweiterung ist finanziell tragbar, da der Kanton auf Ersuchen der Stadt die laufende Ermächtigung im Bereich Obdach/Wohnen 2024 bis 2027 angepasst und im November 2024 zusätzliche Aufwendungen zum Betrieb der Notschlafstelle pluto sowie einen Ausbau des Notschlafangebots für Männer und Frauen bewilligt hat.
Dies bedeutet, dass die anfallenden Kosten im Rahmen der ermächtigten Beträge über den Lastenausgleich vom Kanton getragen werden können.