Übergangsfrist für mehr Aussenflächen in der Berner Gastronomie
Das Hickhack um die während der Pandemie zusätzlich beanspruchten Aussensitzflächen der Gastronomie im Kanton Bern dürfte bald schon den Grossen Rat beschäftigen. Parlamentarier aus GLP, SVP, EVP und Mitte fordern in einem Vorstoss eine Übergangsfrist von mindestens neun Monaten.

Seit 2020 konnten Gastrobetriebe, dort wo dies möglich war, mehr Aussenfläche für ihre Sitzplätze beanspruchen und zwar ohne Bewilligung. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Restaurants, Cafés und Bars die während der Coronapandemie geltenden Abstandsregeln einhalten konnten.
Ein Gastrobetrieb durfte also nicht mehr Plätze betreiben als bewilligt, diese aber auf einer grösseren Fläche verteilen. Die Massnahme, so wurde 2020 kommuniziert, gelte bis die Coronamassnahmen aufgehoben würden.
Der Kanton Bern hat dies Mitte Februar grösstenteils getan, womit auch die Zusatzfläche nun wegfällt. Anfang März fühlten sich viele Gastrobetriebe und Gemeinden überrumpelt, als die Regierungsstatthalterämter die Aufhebung der Zusatzflächen per sofort bekannt gaben.
Wie die Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland, Ladina Kirche, jüngst der Nachrichtenagentur Keystone-sda sagte, sind Gespräche mit Vertretern aus Gastronomie und von Gemeinden geplant. Um den Druck aufrecht zu erhalten haben nun vier Mitglieder des bernischen Grossen Rates einen Vorstoss eingereicht.
Viele Gastrobetriebe befänden sich nach den pandemiebedingten Einschränkungen nach wie vor in einer finanziell prekären Lage, hielten die Vorstösser fest. Durch die grösseren Aussenbewirtungsflächen erhielten sie gerade in der warmen Jahreszeit die Möglichkeit, durch selbst erwirtschaftete Mittel ihre Verschuldung abzubauen.
Es wäre niemandem gedient, wenn die Betriebe die staatlich garantierten Corona-Kredite nicht zurückzahlen könnten, betonten die Motionäre. Denn dann müssten die Steuerzahlenden einspringen.