Bundesgericht

Stadt Bern zieht Tempo-30-Entscheid doch nicht vor Bundesgericht

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Im Berner Marzili- und Krichenfeldquartier gilt auf verkehrsberuhigten Strassen nun wieder Tempo 50. Die Stadt verzichtet auf eine Anrufung des Bundesgerichts.

Tempo-30-Zone ja, Tempo-Zehn-Zone nein
Tempo-30-Zone ja, Tempo-Zehn-Zone nein - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Auf vorübergehend verkehrsberuhigten Strassen im Berner Marzili- und Kirchenfeldquartier gilt ab sofort wieder Tempo 50. Die Stadt verzichtet auf eine Anrufung des Bundesgerichts, hält aber an den Tempo-30-Plänen fest.

Der städtische Informationsdienst bestätigte am Dienstag entsprechende Berichte von «Bund» und «Berner Zeitung». Die Stadt Bern war Mitte Dezember vom kantonalen Verwaltungsgericht wegen ihres forschen Vorgehens zur Einführung von Tempo 30 gerügt worden.

Betroffen sind die Dalmazibrücke sowie die Aar-, Marzili- und Sulgeneckstrasse im Marziliquartier, ebenso die Jungfrau- und die Marienstrasse im Kirchenfeld. Im Sommer 2018 hatte die Stadt Bern dort vorübergehend Tempo 30 eingeführt, in Zusammenhang mit den Verkehrsumleitungen während der Sanierung der Kirchenfeldbrücke.

Auch nach Ende der Bauarbeiten wurden die Signalisationen nicht entfernt. Vielmehr publizierte die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Anfang 2019 zwei Verfügungen, mit denen sie Tempo 30 dauerhaft einführen wollte.

Davon wollten mehrere Anwohner und der TCS nichts wissen; sie reichten Beschwerden ein. Zudem wollten sie verhindern, dass aus dem Provisorium stillschweigend ein «Providurium» werde: Tempo 30 sei nicht statthaft, solange die Beschwerden hängig seien.

Der Regierungsstatthalter entzog den Beschwerden die aufschiebende Wirkung, wurde aber vom Verwaltungsgericht zurückgepfiffen. Tempo 30 sei im vergangenen Jahr als zeitlich begrenztes Provisorium bewilligt worden.

Die provisorische «Baustellen-Signalisation» könne problemlos entfernt werden. so die Verwaltungsrichter. Falls die Beschwerden gegen Tempo 30 dereinst scheitern sollten, müsste das Provisorium sowieso durch eine fixe Signalisation ersetzt werden.

Die Stadt gibt sich nun vorerst geschlagen. Nach einer «vertieften juristischen »Überprüfung« verzichte man darauf, den Entscheide des Verwaltungsgerichtes an das Bundesgericht weiterzuziehen, schreibt der Informationsdienst. Mitte Dezember hatte seitens der Stadt zunächst geheissen, man wolle das Verdikt weiterziehen.

Die Tempo-30-Tafeln seien am Montag entfernt worden, und es gelte bis auf weiteres das ursprüngliche Temporegime, also Tempo 50. Unverändert bleibe aber die Absicht der Stadt, auf den betroffenen Abschnitten definitiv Tempo 30 einzuführen, schreibt der städtische Informationsdienst.

Das entsprechende Bewilligungsverfahren sei momentan beim Regierungsstatthalteramt hängig. Dazu habe sich das Verwaltungsgericht nicht geäussert. Aus Sicht der Stadt ist die Verkehrssituation auf den betroffenen Abschnitten bei höherem Tempo vor allem für Schulkinder, Velofahrende und Fussgänger zu gefährlich.

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