Die Stadtberner Angestellten sollen einen gesetzlichen Anspruch darauf erhalten, bis 65 statt bloss bis 63 arbeiten zu dürfen. Diese Neuerung findet sich im teilrevidierten Personalreglement, das am Donnerstag erstmals im Stadtrat beraten wurde.
Bern Ukraine Krieg
Der Kanton Bern hat eine Broschüre mit wichtigen Infosfür den Ernstfall verschickt. Der Zeitpunkt hänge aber nicht mit dem Ukraine-Krieg zusammen. - Keystone

Entscheide fielen noch keine. Die zweite Lesung folgt später.

In Bern gilt nach wie vor das Rücktrittsalter 63. Immerhin: Wer will, kann seit 2012 länger arbeiten, wenn die Stadt dies bewilligt.

Nun sollen die Bedingungen erleichtert und der Anspruch aufs Weiterarbeiten festgeschrieben werden. Die Gesuchstellenden müssen aber bei guter Gesundheit sein und eine gute Leistungsbeurteilung vorweisen können. Zudem muss es ein «dienstliches Bedürfnis» geben.

Die Befürworter des flexiblen Rücktrittsalters sind der Meinung, dass beide Seiten profitieren können. Der Stadt blieben so gute, erfahrene Arbeitskräfte länger erhalten. Die Regelung entspräche aber auch dem Bedürfnis vieler Mitarbeitenden, wie eine verwaltungsinterne Umfrage gezeigt habe.

Der FDP/JF-Fraktion geht das alles zu wenig weit. Sie unternahm am Donnerstag einen neuen Anlauf, in der Stadt Bern endlich das vielerorts übliche Rücktrittsalter 65 für Männer und 64 für Frauen einzuführen. Im Jahr 2010 hatte dies der Stadtrat nach zwei turbulenten Debatten abgelehnt.

Dass die Stadt bis heute am Rücktrittsalter 63 festhalte, sei unverständlich, sagte FDP-Sprecherin Florence Schmid. Die demographische Entwicklung und der damit verbundene Fachkräftemangel sprächen klar für eine Anhebung des Pensionierungsalters.

Ältere Arbeitnehmende seien zwar für den Arbeitgeber teurer, zeichneten sich aber dank ihrer Erfahrung durch effizienteres Arbeiten aus. Zudem sollte gerade die Stadt Bern als soziale Arbeitgeberin die älteren Mitarbeitenden genügend wertschätzen.

In der zweiten Lesung wird der Stadtrat eine Reihe weiterer Neuerungen beraten. Dazu gehören eine längere Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall und ein flexiblerer Ausgleich der Teuerung, aber auch weniger Treueprämien.

Anspruch darauf besteht erstmals nach zehn Jahren und danach nur noch alle zehn statt alle fünf Jahre. Dabei handelt es sich um eine Massnahme, die im Rahmen des letzten Sparpakets beschlossen wurde.

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