Diesen Sonntag stimmt die Bevölkerung der Stadt Bern über das Personalreglement ab. Lena Allenspach zeigt in diesem Gastbeitrag Gründe für ein klares Ja auf.
Lena Allenspach.
Lena Allenspach. (Archivbild) - zvg
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Bern stimmt am Sonntag über das Personalreglement ab.
  • Die Vorlage bringt Verbesserungen für Tieflohnbetroffene und dadurch speziell für Frauen.
  • Dieser Gastbeitrag zeigt die Gründe für ein klares Ja bei der Abstimmung auf.

Am 18. Juni stimmen wir in der Stadt Bern über die Teilrevision des Personalreglements ab. Das Kernstück der Revision: Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Verbesserungen für Tieflohnbetroffene und die Vereinheitlichung der Anstellungsbedingungen.

Für mehr Gleichstellung und einen starken Service public – JA am 18. Juni zum Personalreglement!

Das neue Personalreglement hat schon viel zu reden gegeben. Was bedeutet die Revision genau und was verändert sich überhaupt? Ein Überblick:

Mehr Vereinbarkeit schaffen mit Elternzeit und vorgeburtlichem Urlaub

Die Verbesserung der Vereinbarkeit ist das Kernstück dieser Revision. Die Stadt Bern war in diesem Bereich immer schon fortschrittlich. So hat sie vor dem Bund sowohl den Mutterschafts- wie auch den Vaterschaftsurlaub eingeführt. Heute hinkt sie beim vorgeburtlichen Urlaub anderen Städten wie Burgdorf, Thun oder Biel hinterher.

Der dreiwöchige vorgeburtliche Urlaub für die städtischen Angestellten soll die Gesundheit von erwerbstätigen Schwangeren schützen und mit der Teilrevision auch in der Stadt Bern Realität werden.

Gleichzeitig soll eine Elternzeit von je sechs Wochen eingeführt und der Vaterschaftsurlaub von vier auf acht Wochen verlängert werden. Diese Neuerungen helfen der Stadt Bern, in Zeiten des Fachkräftemangels eine attraktive Arbeitgeberin zu bleiben, obwohl sie im Vergleich zu Bund und Kanton, aber auch im Vergleich zu grossen privaten Arbeitgebern wie beispielsweise der Swisscom bei der Höhe der Löhne nicht mithalten kann.

Personalreglement
In der Stadt Bern wird diesen Sonntag über das neue Personalreglement abgestimmt. - zVg

Viele wichtige Errungenschaften zur Realisierung von mehr Gleichstellung – so auch das Frauenstimmrecht – wurden in der Vergangenheit zuerst auf Kantons- oder Gemeindeebene eingeführt, bevor sie eine Mehrheit auf Bundesebene gefunden haben.

Wichtige Verbesserungen für Tieflohnbetroffene und Frauen

Mit der Revision wird auch der Mindestlohn auf 4000 Franken pro Jahr angehoben. Davon profitieren vor allem auch Frauen, die oft im Tieflohnbereich arbeiten. Die Angestellten der Stadt Bern sind das Rückgrat der Stadt. Sie holen unseren Abfall ab, reinigen die Strassen und betreuen unsere Kinder in der Kita.

Ein Drittel der Angestellten arbeitet im Handwerk. Die Hälfte der Mitarbeitenden hatte 2022 keinen Zugang zu einem Computerarbeitsplatz. Für sie ist es zentral, dass die Stadt Bern eine soziale Arbeitgeberin bleibt.

Mit der Revision wird eine grosse strukturelle Schlechterstellung behoben, da neu auch die aktuell noch 700 privatrechtlich angestellten Mitarbeitenden – vor allem Frauen – dem Personalreglement unterstellt und damit öffentlich-rechtlich angestellt würden. Ebenso wird das Krankentaggeld auf 730 Tage angehoben – heute sind es 360 Tage. Eine Verbesserung, die so in der Privatwirtschaft schon lange Realität ist.

Das verändert sich mit der neuen Teuerungsregelung

Beim Teuerungsausgleich lässt bereits die aktuelle Regelung dem Gemeinderat aus rechtlicher Sicht in normalen Zeiten keinen Spielraum. Die Teuerung muss ab einem Prozent zwingend ausgeglichen werden. Negativteuerungen werden jeweils beim Ausgleich einer allfälligen Teuerung berücksichtigt, da immer mit dem Lohnindex gerechnet wird.

So wurde im Jahr 2021 nur 0,6 Prozent Teuerung ausgeglichen (statt 1,5 Prozent), da die negative Teuerung der vorangegangenen Jahre verrechnet worden ist.

Gehen Sie am Sonntag abstimmen?

Wird die Teuerung nicht ausgeglichen, heisst das für die Mitarbeitenden Reallohnkürzungen. Bei der aktuellen Teuerung von 3 Prozent bedeutet dies beim schweizerischen Medianlohn von 6500 Franken einen Kaufkraftverlust von 2535 Franken pro Jahr. Die einzige Neuerung beim Teuerungsausgleich ist, dass der Gemeinderat bei schlechter finanzieller Lage, die Kürzung eines Teuerungsausgleichs mit den Personalverbänden der Stadt Bern zwingend verhandeln muss. Können sich die Sozialpartner nicht einigen, kommt ein Schlichtungsverfahren zur Anwendung.

Dieses Recht auf Verhandlungen ist seit 1999 in der Bundesverfassung verankert. Wenn sich die finanzielle Lage der Stadt verbessert, muss der Lohnindex der effektiven Lohnentwicklung angepasst werden. Die «verlorenen Jahre» werden jedoch nicht nachbezahlt.

Die Stadt kann es sich leisten

Mit der Revision kommt es auch zu einer Verschlechterung für das Personal, wird doch die Treueprämie nach fünf Dienstjahren abgeschafft. Dadurch spart die Stadt jährlich eine Million Franken ein. Diese gleichen die Mehrkosten für die Vereinbarkeitsmassnahmen mehrheitlich aus, so dass der Stadt für die wichtigen Fortschritte im Bereich der Vereinbarkeit lediglich Mehrkosten von 300'000 Franken im Jahr entstehen.

Durch die neue Regelung beim Teuerungsausgleich fallen der Stadt – entgegen den hartnäckigen Behauptungen des Gegenkomitees – nicht per se Mehrkosten an. Ihre Aussage, dass der Ausgleich neu automatisch erfolge, stimmt nicht. In finanziell schlechten Zeiten kann die Teuerung am Verhandlungstisch ausgesetzt oder gekürzt werden. Die Personalverbände der Stadt Bern haben in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie zu Kompromissen bereit sind.

So haben sie die beiden grossen Entlastungspakete der letzten Jahre trotz massiver Einsparungen beim Personal von über 17 Millionen Franken pro Jahr mitgetragen.

Zur Autorin: Lena Allenspach ist Politologin, Stadträtin und Co-Präsidentin der SP Stadt Bern.

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