Kantonale Finanzkontrolle wird gesetzlich gestärkt

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Nach über 20 Jahren gibt sich der Kanton Bern ein neues Finanzkontrollgesetz, das die Aufsicht näher beim Parlament ansiedelt. Damit soll deren Unabhängigkeit gestärkt werden.

Grosser Rat Bern
Der Grosse Rat hatte in der Vergangenheit mehrere vergleichbare Begehren abgelehnt. (Symbolbild) - keystone

Der Grosse Rat verabschiedete die im Grundsatz unbestrittene Gesetzesvorlage am Dienstag in erster Lesung einstimmig. Das Gesetz regelt auch die Zuständigkeit der Finanzkontrolle als Meldestelle für Missstände in der kantonalen Verwaltung, bei Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.

Zudem erhält die Regierung die Kompetenz, die Finanzkontrolle auch als Whistleblowing-Meldestelle für Mitarbeitende von kantonalen Anstalten wie die Berner Fachhochschulen oder die Gebäudeversicherung zu bezeichnen. Eine Ratsminderheit wollte diese Kompetenz allgemein auf Träger öffentlicher Aufgaben ausweiten.

In der Detailberatung zum umfangreichen Gesetz wurden weiter Differenzen bei Zuständigkeiten bereinigt. So soll im Rahmen von Sonderprüfungen die auftraggebende Behörde Drittpersonen im Falle von pflichtwidrigem Verhalten zur Anhörung einladen. Eine Minderheit wollte, dass dies die Finanzkontrolle tut.

Nichts wissen wollte der Grosse Rat von der Veröffentlichung sämtlicher Prüfberichte der Finanzkontrolle, wie dies Christa Ammann (AL/Bern) verlangte. Ihr Antrag wurde mit 117 zu 23 Stimmen klar abgelehnt. Das Gesetz sieht einzig die Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes sowie von Prüfungstestaten zu den Jahresrechnungen des Kantons und kantonaler Anstalten vor.

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