Kanton will kein Verbot für Übernahme von Quellen durch Ausländer

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Grossrätinnen und Grossräte aus fünf Parteien fordern vom Kanton, er solle prüfen, wie verhindert werden kann, Quellen in ausländische Hände geraten.

Quellwasser
Wasser fliesst aus einer Quelle (Symbolbild). - Pixabay

Grossrätinnen und Grossräte aus fünf Parteien fordern vom Kanton, er solle prüfen, ob und wie im Kanton Bern verhindert werden kann, dass Quellen in ausländische Hände geraten. Doch der Regierungsrat winkt ab. Durch das Konzessionsverfahren habe der Kanton genügend Kontrolle.

Aufgeschreckt wurden die Grossratsmitglieder der Grünen, der SP, der EVP, der GLP und der SVP durch einen Fall im Wallis. Der «Blick» berichtete Mitte März, dass die Rechte an einer Quelle im Turtmanntal ins Ausland verkauft werden sollen.

Verhandlungen liefen, unter anderem auch mit Chinesen, hiess es von Seiten der Gemeinde Turtmann Unterems damals. Der «Blick» berichtete, die Chinesen wollten das Wasser in Flaschen mit einem Matterhorn-Sujet abfüllen und exportieren. Unter anderem wegen der sommerlichen Wasserknappheit wurden Vorbehalte gegen den Verkauf laut.

Im Kanton Bern gingen die Adelbodner Mineralquellen diesen Sommer an ein Schweizer Konsortium über. Dieses begründete seinen Einstieg explizit mit dem Engagement «für die Schweiz und einheimisches Wasser».

Die Quellen im Kanton Bern gehören dem Staat

Wasser sei und werde in Zukunft noch verstärkt ein strategisches Gut, halten die Volksvertreter in ihrem Postulat fest. Die Quellen im Kanton Bern gehören dem Staat. Er vergibt im Rahmen von Konzessionen die Rechte an der Wassernutzung.

Dennoch seien Konstellationen vorstellbar, unter denen Quellen auch im Kanton Bern in ausländische Hände fallen könnten, hielten die Postulanten in ihrem Begehren fest.

Dies etwa dann, wenn eine Konzessionsfirma an ausländische Besitzer übergehe. Der Regierungsrat solle daher prüfen, ob es sinnvoll wäre, solche Übertragungen zu prüfen, zu beschränken oder gar zu verhindern.

Der Regierungsrat will davon aber nichts wissen. Durch die Konzessionierung sieht er die Quellen genügend vor missbräuchlichen oder den öffentlichen Interessen zuwiderlaufenden Wassernutzungen geschützt.

Verbote bedeuten erheblichen Eingriff in Wirtschaftsfreiheit

Der Verkauf von Grundstücken mit Quellen, Wasserfassungen und Ähnlichem sowie eine Übernahme von Konzessionsfirmen durch ausländische Besitzer seien laut Bundesrecht unter gewissen Bedingungen möglich, räumt der Regierungsrat ein.

Der Bundesrat gab im Mai in einer Antwort auf einen Vorstoss bekannt, er sehe keinen Bedarf für eine Strategie gegen Übernahmen von Schweizer Trinkwasserquellen.

Der Kanton Bern schliesst sich dieser Sicht an. Entsprechende Verbote würden einen grossen Eingriff in die Wirtschafts- und Gewerbefreiheit bedeuten, betonte der mehrheitlich bürgerliche Regierungsrat. Was das Wasser und dessen Nutzung angehe, habe der Kanton heute genügend Kontrolle. Eingriffe in öffentlich- oder privatrechtliche Gesetzesgrundlagen wären in diesem Zusammenhang unverhältnismässig.

Das letzte Wort in der Sache wird das ebenfalls bürgerlich dominierte Berner Kantonsparlament haben.

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