Kanton kann Kulturschaffende weiterhin mit Covid-Geld unterstützen

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Bern,

Der Kanton Bern kann die Covid-Unterstützung für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen weiterführen. Der Grosse Rat hat am Dienstag einem entsprechenden Gesetz deutlich zugestimmt.

Banknoten
Die neunte Serie der Schweizer Banknoten. - Keystone

Die finanzielle Unterstützung des Kantons ist mit jener des Bundes gekoppelt. Bund und Kanton beteiligen sich je hälftig an den Kosten. Der Bund hat die Massnahmen bis Ende 2022 verlängert.

Der Kanton Bern erliess 2020 die Einführungsverordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich. Sie regelt die Umsetzung von Massnahmen wie Ausfallentschädigungen und Transformationsbeiträge für Kulturunternehmen sowie Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende.

Sie galt bis am 28. Februar 2022. Nun mussten diese Regelungen in ordentliches Recht überführt werden.

Es wäre zu früh, die Rechtsgrundlage für die Unterstützung aufzuheben, sagte der grüne Grossrat Bruno Vanoni am Dienstag mit Blick auf die Unberechenbarkeit des Coronavirus. Damit rannte er bei den meisten Fraktionen offen Türen ein.

Kulturschaffende brauchten, wie die Wirtschaft, Planungssicherheit, betonte Mitte-Grossrat Alphons Bichsel und warb für Zustimmung zum Gesetz. Auch SVP und FDP anerkannten, dass die Kulturschaffenden «noch nicht aus dem Schneider sind», wie es der Freisinnige Daniel Arn formulierte.

Der Kanton habe gemeinsam mit dem Bund bisher gegen 50 Millionen Franken ausbezahlt, resümierte Bildungsdirektorin Christine Häsler (Grüne) vor dem Rat. «Wir haben unsere Kulturschaffenden nicht im Stich gelassen.»

Im Grundsatz war sich der Grosse Rat einig, dass die Unterstützung weitergeführt werden müsse. Ein Antrag forderte jedoch, dass der Regierungsrat in eigener Kompetenz nur über Beiträge bis zu 10 Millionen Franken pro Jahr entscheiden dürfe. Koste es mehr, müsse das Parlament entscheiden. Der Antrag wurde schliesslich abgelehnt.

Hingegen stimmte der Rat einem weiteren Antrag zu, wonach die Laufzeit des Gesetzes auf 2024 befristet wird.

Am Ende sagte das Parlament einstimmig mit 147 Stimmen Ja zum Gesetz.

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