Kanton Bern soll sich nicht mehr an Lehrmittelverlagen beteiligen
Geht es nach der Bildungskommission des bernischen Grossen Rats, darf sich der Kanton Bern künftig nicht mehr an Lehrmittelverlagen beteiligen. Die Kommission wird dem Grossen Rat bei der zweiten Lesung der Revision des Volksschulgesetzes beantragen, das Gesetz entsprechend anzupassen.

Wie der bernische Grosse Rat am Mittwoch mitteilte, forderte der Grosse Rat bereits 2019 in einer an die Regierung überwiesenen Motion, der Kanton Bern dürfe sich nicht mehr an der Schulverlag plus AG beteiligen.
Bei der ersten Lesung des revidierten Volksschulgesetzes beschloss dann der Grosse Rat im Dezember des vergangenen Jahres, erst bei der zweiten Lesung zu entscheiden. Eine Kommissionsminderheit ist der Auffassung, der Kanton Bern solle sich weiterhin an Verlagen beteiligen können.
Im Dezember verschob der Grosse Rat auch den Beschluss, ob der Grosse Rat Kompetenzen erhalten soll beim Erlass von Lehrplänen. Die Bildungskommission (BiK) empfiehlt nun mit sehr knapper Mehrheit, dem Kantonsparlament für solche Kompetenzen kein Recht zu geben.
Weiterhin richtig findet die BiK, dass die Schulen bei der Auswahl von Lehrmitteln künftig eine grössere Auswahl haben sollen. Wenn es in einem bestimmten Fach mehrere gute Lehrmittel gibt, sollen die Schulen im deutschsprachigen Kantonsteil künftig unter diesen Lehrmitteln auswählen können.
Anlässlich der ersten Lesung des Volksschulgesetzes beschloss das Kantonsparlament eine Aufweichung des heute geltenden Lehrmittelobligatoriums. Es tat dies angesichts der anhaltenden Kritik an Französischlehrmitteln.
Kernanliegen der Revision des Volksschulgesetzes ist, dass die Sonderschulbildung neu von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zur Bildungs- und Kulturdirektion wechseln soll. Somit wird letztere künftig sowohl für die Regel- als auch für die Sonderschule zuständig sein.
Diesem Kernanliegen stimmte der Grosse Rat in der Eintretensdebatte vom Dezember 2020 klar zu. Auch die Bildungskommission unterstützt dies weiterhin.
Diskussionen führte sie, ob mit der vorliegenden Revision die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf für sonderpädagogische Massnahmen verstärkt werden sollte. Die BiK kam zum Schluss, die Sonderbildung solle weiterhin im heute bestehenden Verhältnis sowohl integrativ als auch separativ erfolgen.