Kanton Bern erhält modernes Finanzhaushaltsrecht
Das neue bernische Finanzhaushaltsgesetz (FHG) ist unter Dach. Der Grosse Rat hat die Vorlage am 15. Juni 2022 in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.

Das FHG löst das bisherige Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen aus dem Jahr 2005 ab. Formell handelt es sich um eine Totalrevision. Hauptgrund ist, dass die Kantonsverwaltung ab 2023 auf die Standardsoftware SAP setzt.
Diese soll Prozessharmonisierungen, Qualitätsverbesserungen und Effizienzgewinne bringen. Das Finanz- und Rechnungswesen wird laut Regierung vereinfacht und optimiert.
Deutlich abgelehnt wurde am Mittwoch, 15. Juni 2022, ein Antrag, wonach die Regierung dem Parlament einmal pro Legislatur berichten soll, wie sie ihre Aufsicht über die kantonalen Beteiligungen wahrnimmt. Das schaffe mehr Transparenz, machte die Ratslinke geltend.
Die Mehrheit des Parlaments war der Ansicht, dass eine solche Berichterstattung keinen Mehrwert bringe. Es handle sich bloss um einen weiteren Bericht, den man nach Erhalt loche, in einem Ordner ablege und nach dem Rücktritt aus dem Rat schreddere.