Der Kanton Bern möchte einen Vorstoss zur Hundeleinenpflicht im Wald als Postulat aufnehmen. Die IGKO reagiert mit einer Petition gegen die Motion.
petra sommer
Petra Sommer, Präsidentin der IGKO. - zVg
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Bern soll ein Vorstoss zur Leinenpflicht im Wald aufgenommen werden.
  • Laut IGKO sei so eine Gesetzesregelung nicht notwendig.
  • Die Organisation hat eine Petition dagegen lanciert.

Die von der Grossrätin Madeleine Amstutz lancierte Motion zum Thema Leinenpflicht im Kanton Bern soll an der Herbstsession als Postulat aufgenommen werden. In der Brutzeit – von Mitte April bis Ende Juli – sollen Hunde in den Wäldern und in der Nähe von Wäldern an der Leine geführt werden müssen.

Auch der Regierungsrat sieht Handlungsbedarf und geht mit seiner Empfehlung noch weiter. Er setzt sich für einen Leinenzwang im Wald von Anfang April bis Ende Juli aus.

Ausserdem empfiehlt die Regierung 200 Meter Abstand vom Wald. Die Motionärin forderte lediglich 50 Meter Abstand. Nau.ch hat in einem Interview auch mit der Motionärin Madeleine Amstutz gesprochen.

IGKO: Hundegesetz des Kantons Bern sei genügend geregelt

Die Interessensgemeinschaft kynologischer Organisationen im Kanton Bern und angrenzenden Gebieten (IGKO) setzt sich dafür ein, dass keine weitere Gesetzesregelung zur Hundehaltung im Kanton Bern notwendig wird.

Im HunG, Hundegesetz des Kantons Bern, sei genügend geregelt, so die Organisation. Nau.ch hat mit der Präsidentin der IGKO, Petra Sommer, gesprochen.

Nau.ch: Werden Wildtiere im Kanton Bern oft durch Hundeangriffe verletzt oder getötet?

Petra Sommer: Nein, Wildtiere werden im Kanton sehr selten durch Hunde angegriffen. Die Fallwildstatistik zeigt eine stets rückläufige Tendenz. Im Jahr 2021 sind von den insgesamt 3235 gefallenen Wildtieren «nur» 33 auf Hundeangriffe zurückzuführen.

Nau.ch: Wie würde sich die Umsetzung der Motion von Madeleine Amstutz auf die Hundehaltung auswirken?

Petra Sommer: Hunde dürften im Wald und in der Nähe des Waldes während vier Monaten nur noch an der Leine geführt werden. Ausbildung (Trainingsplätze), Sozialisierung und Ausleben des Bewegungsbedürfnisses finden oft in der Nähe von Wäldern statt. Hundehalter, die am Wald wohnhaft sind, häufig Bauernfamilien, müssten ihre Hunde rund um die Uhr an der Leine oder im Zwinger halten.

Nau.ch: Im Kanton Bern herrscht keine generelle Leinenpflicht im Wald. Welche anderen Vorsichtsmassnahmen gibt es und reichen diese aus?

Petra Sommer: Nein, aber es herrscht eine klare Aufsichtspflicht. Im Hundegesetz des Kantons Bern, HunG genannt, ist klar umschrieben, dass ein Hund jederzeit – egal, ob mit oder ohne Leine – wirksam unter Kontrolle gehalten werden muss.

Nau.ch: Die Gesetzesänderung wird in der Motion wie folgt begründet: Hundebesitzer aus Gebieten, wo es eine Leinenpflicht gibt, kommen in den Kanton Bern, um ihre Haustiere ohne Leine auszuführen. Wie gefährlich ist dieser «Leinentourismus» für Wildtiere?

Petra Sommer: Bisher hätte ich nicht feststellen können, dass der Hundetourismus ein Problem darstellt, weil ja auch, wie in Antwort drei erwähnt, die Hunde nicht einfach ohne Aufsicht laufen gelassen werden dürfen. Im Übrigen ist kein einziger Hundehalter daran interessiert, dass sein Hund jagt, denn der Hund bringt sich damit ja selber in Gefahr.

Nau.ch: Wie können Ihrer Meinung nach Hundehalter im Kanton Bern für die Sicherheit von Wildtieren sorgen?

Petra Sommer: Indem sie ihren Hund genau beobachten, beim Spaziergang ihre volle Aufmerksamkeit auf den Hund gerichtet haben und lernen zu verstehen, wann ihn etwas besonders interessiert. Dies lernen sie in Hundekursen der ortsansässigen Vereine und Hundeschulen.

Zur Person

Petra Sommer ist Präsidentin der IGKO, Hundetrainerin, Mutter von zwei Söhnen, verheiratet und leistet Mitarbeit auf dem eigenen Landwirtschaftsbetrieb. Ihre Hobbies sind ihre zwei Hunde, Kaninchenzucht, Lesen und Schwingfestbesuche.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungMutterGesetzHund