Im Kanton Bern gibt es in Wäldern keine Leinepflicht für Hunde. Dies führt zu einem «Hundetourismus» in Bern, was Jäger Lorenz Hess problematisch findet.
Der Präsident des Berner Jägerverband im Interview zum neuen Hundeleinengesetz im Kanton Zug und den Problemen diesbezüglich im Kanton Bern. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hundeleine-Vorschriften sind im Kanton Bern liberaler als in umliegenden Kantonen.
  • Dies führt zu vielen frei herumlaufenden Hunden in den Berner Wäldern.
  • Hundebesitzern ist vielfach nicht bewusst, dass ihre Hunde im Wald Tiere reissen.

In Zug wurde kürzlich eine Leinepflicht für Hunde an Seeuferanlagen eingeführt, im Kanton Solothurn sind freilaufende Hunde zwischen April und Juli in Wäldern verboten und im Kanton Schwyz gilt sogar eine generelle Leinepflicht in öffentlichen Anlagen.

«Hundefreilauf-Tourismus»

Im Kanton Bern hingegen ist man in diesem Bereich liberaler. Deshalb nehmen «Hündeler» aus benachbarten Kantonen mit strengeren Hundeleine-Vorschriften den Weg nach Bern auf sich, um ihrem Liebsten freien Lauf zu lassen.

Insbesondere zwischen April und Juli fördern Freiburger, Solothurner und Aargauer den «Hunde-Freilauf-Tourismus», wie es Lorenz Hess, Präsident des Jägerverbandes Bern, nennt.

Während diesen Monaten gelte in den genannten Kantonen nämlich eine Hundeleinevorschrift in allen Wäldern. Und zur genau gleichen Zeit komme es teilweise zu unschönen Szenen in Bern.

Das ganze Interview mit dem Präsident des Berner Jägerverbandes, Lorenz Hess. - Nau

«Die meisten Hundebesitzer wissen nicht, dass ihr Hund nicht nur frei herumläuft, sondern eben auch jagt», sagt Hess. So fänden Wildhüter häufig tote Jungtiere auf, die von Hunden gerissen wurden.

Kantonales Gesetz?

Das Problem der «jagenden nicht-Jagdhunde» sei ein generelles in allen Kantonen, die keine Hundeleinegesetze haben. Eine allgemein gültige Leinepflicht kommt für den begeisterten Jäger und Hundebesitzer allerdings nicht in Frage. Hess: «Es ist ein zweischneidiges Schwert.»

Einerseits möchte man den Hunden Auslauf geben. Andererseits sei es notwendig, im Kanton Bern die Frage um eine mögliche Einschränkung des Hundefreilaufs zu behandeln. «Zumindest in gewissen Monaten, wie es in anderen Kantonen auch der Fall ist», meint Hess.

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