Die Berner Steuerverwaltung verschärft die Inkasso-Regeln

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Bern,

Die Berner Steuerverwaltung hat nach der Abschreibung von 8,7 Millionen Franken Steuerschulden verschiedene Änderungen beschlossen.

Kantonsregierung Bern
Die Kantonsregierung kritisiert «Bund» und «BZ» für die überzogene Darstellung eines Polizei-Einsatzes. (Archivbild) - Keystone

Die Berner Steuerverwaltung hat nach der Abschreibung von 8,7 Millionen Franken Steuerschulden eines pensionierten Berner Unternehmers verschiedene Änderungen beschlossen. So führte sie beispielsweise ein unteres Mindestangebot für den Rückkauf von Verlustscheinen ein.

Auch verstärkt sie das Vier-Augen-Prinzip beim Umgang mit Forderungsverzichten und die Kaderleute werden je nach Höhe des Forderungsverzichts stärker einbezogen. Das geht aus der am Montag, 13. Juni 2022, veröffentlichten Antwort der Berner Kantonsregierung auf eine Interpellation der Bieler Grossrätin Sandra Schneider (SVP) hervor.

Schneider wurde aktiv, nachdem die «Berner Zeitung» (BZ) im August des vergangenen Jahres der Geschichte des pensionierten Berner Unternehmers einen grossen Artikel gewidmet hatte. Wie die Kantonsregierung bestätigt, schrieb die Steuerverwaltung nach erfolglosen Betreibungsversuchen Steuerforderungen an den Unternehmer in Höhe von 8,7 Millionen Franken ab.

Sie akzeptierte das Angebot des Mannes, diesem für 25'000 Franken Verlustscheine auszuhändigen. Dies, da gemäss den damaligen Informationen auch bei einer erneuten Betreibung des Mannes nicht mit einem höheren Erlös zu rechnen gewesen wäre.

Die Steuerverwaltung unterliess es aber irrtümlicherweise, bei diesem «Steuerdeal des Jahrhunderts», wie die BZ die Übereinkunft bezeichnete,« die Stadt Bern einzubeziehen. Dort wohnte der Mann. Danach musste die kantonale Steuerverwaltung dem Mann die 25'000 Franken wieder zurückzahlen. Dieser Betrag ging an eine Drittperson, welche den Betrag bezahlt hatte.

Verlustscheine in den allermeisten Fällen ohne Wert

In ihrer Antwort geht die Kantonsregierung recht ausführlich auf das Instrument der Verlustscheine ein. Sie sagt, in den allermeisten Fällen seien diese «nicht werthaltig», also es sei nicht mehr mit Einnahmen zu rechnen. Die von einem Verlustschein erfassten Schulden würden buchhalterisch abgeschrieben.

Allerdings bewirtschafte die Steuerverwaltung die bestehenden Verlustscheine des Kantons dennoch aktiv. Jährlich schaffe sie es, rund 20 Millionen Franken doch noch zu beschaffen.

Wenn ein Schuldner der Steuerverwaltung das Angebot mache, Schuldscheine zurückzukaufen, prüfe diese das Angebot. Gehe sie davon aus, dass bei einer erneuten Betreibung eine höhere Summe herausschaue, lehne sie ab. Falls ein künftiges Betreibungsverfahren keine höhere Summe verspreche, nehme sie an.

Die Schuldner hätten ein Interesse daran, solche Verlustscheine im Betreibungsregister löschen zu lassen. Denn oft hätten diese für die Schuldner einschneidenden Folgen – der Betroffene könne etwa keine Wohnung mieten oder erhalte keine Darlehen.

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