Ein Umzug auf digitalem Weg der Einwohnerkontrolle melden zu können, sollte im Kanton Bern bald Standard sein.
Frau am Computer
Frau am Computer - AFP/Archiv

Der Grosse Rat stimmte am Dienstag, 6. Juni 2023, in erster Lesung einstimmig der Revision des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer zu.

Mit 148 Stimmen unterstützte das Parlament auch die Titeländerung des Gesetzes, welches neu «Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer» (NAG) heissen soll.

Mit der Gesetzesrevision macht der Kanton Bern einen Schritt mehr in Richtung digitaler Verwaltung.

145 Gemeinden bieten Dienst der digitalen Umzugsmeldung an

Auf freiwilliger Basis können Gemeinden seit dem 1. Februar 2019 den Dienst der digitalen Umzugsmeldung anbieten.

Damit können Einwohner ihren Umzug im Internet der Einwohnerkontrolle vermelden und müssen nicht mehr an einen physischen Schalter.

Aktuell bieten 145 Gemeinden diese Dienstleistung an, wie die Direktorin für Inneres und Justiz, Evi Allemann (SP), sagte.

Mit der Gesetzesänderung werden alle Gemeinden verpflichtet, die An- und Abmeldung in digitaler Form zu ermöglichen. Einen Umzug auf herkömmlichen Weg zu melden, soll auch weiterhin möglich bleiben.

Städte und grössere Gemeinden begrüssen die digitale Meldung

Umstritten war einzig ein Artikel zur Einführung einer Drittmeldepflicht.

Eine Kommissionsminderheit sowie der Regierungsrat wollte, dass die Vermieter säumige Mieter bei der Gemeinde anmelden können.

Dieses Instrument würden vor allem Städte und grössere Gemeinden begrüssen, sagte Hervé Gullotti (SP/Tramelan) Sprecher der Kommissionsminderheit.

Die Gemeinden seien auch frei das Instrument zu nutzen oder nicht.

Hausbesitzer dürfen nicht zusätzlich belastet werden

Für die Sprecherin der Kommissionsmehrheit, Verena Aebischer (SVP/Guggisberg), dürften die Hausbesitzer nicht zusätzlich belastet werden.

Zudem hätten diese auch nicht die Datenhoheit über die Mieter.

Eine Mehrheit von mitte-rechts setzte sich gegen mitte-links durch und der Grosse Rat lehnte die Drittmeldepflicht ab.

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