Berns Grosser Rat will keine Eventualantrag-«Buebetrickli» mehr
Der bernische Grosse Rat will einen parlamentarischen Kniff ausschalten, der als «Buebetrickli» bekannt geworden ist. Gemeint ist, dass im Grossen Rat Anhänger einer Vorlage nur deshalb einen Eventualantrag beschliessen, um damit einen Volksvorschlag der Vorlagengegner zu verunmöglichen.

Heute steht in der Berner Kantonsverfassung, dass 10'000 Stimmberechtigte dann einen Volksvorschlag einreichen können, wenn das Kantonsparlament zuvor keinen Eventualantrag beschlossen hat. Diesen Umstand machten sich Fraktionen im bernischen Grossen Rat in der Vergangenheit wiederholt zu Nutze.
Wenn ein Volksvorschlag drohte, beschlossen sie einen Eventualantrag und verunmöglichten damit einen Volksvorschlag, der auch als konstruktives Referendum bekannt ist. So passierte es beispielsweise bei der Beratung des kantonalen Einführungsgesetzes über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung im Jahr 2015.
Damals war im Rat umstritten, ob für Prämienverbilligungen eine Zielvorgabe in diesem kantonalen Gesetz verankert bleiben soll oder nicht.
Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsparlaments strich diese Zielvorgabe gegen den vehementen Widerstand von Links-Grün aus dem Gesetz. Danach beschlossen die Bürgerlichen auch noch einen Eventualantrag - nur um den Volksvorschlag von Links-Grün zu verhindern.
Am Montag hat der Grosse Rat beschlossen, die Situation umzukehren: Bringen Gegner einer bestimmten Passage in einer Gesetzesvorlage einen Volksvorschlag zustande, entfällt der vom Grossen Rat beschlossene Eventualantrag. Der Grosse Rat beschränkt also seine eigenen Kompetenzen.
Noch ist die Verfassungsänderung aber nicht beschlossene Sache: Erstens muss sie der Grosse Rat noch einer zweiten Lesung unterziehen. Zweitens muss jede Verfassungsänderung obligatorisch vors Volk.
Da das Abstimmungsresultat am Montag im Grossen Rat äusserst deutlich ausfiel, ist die Volksabstimmung so gut wie sicher. Die FDP scheiterte mit einem Nichteintretensantrag.