Berner und Zürcher Schüler müssen keine Masken mehr tragen
Die Maskenpflicht an Berner und Zürcher Schulen fällt. Nach dem jüngsten Öffnungsschritt des Bundesrats übernehmen die Kantone die vorgesehenen Lockerungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone Bern und Zürich schaffen die Maskenpflicht an den Schulen ab.
- Auf die Schutzmaske verzichten dürfen alle Berner Schulen bis und mit Sekundarstufe II.
- Parallel dazu werden Corona-Tests bis drei Wochen nach den Sommerferien durchgeführt.
Die Kantone Bern und Zürich schaffen die Maskenpflicht an den Schulen ab.
Nach dem jüngsten Öffnungsschritt des Bundesrats hat der Kanton Bern die vorgesehenen Lockerungen übernommen. Die Maskentragpflicht entfällt für Schulen bis und mit Sekundarstufe II, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Wegen der günstigen epidemiologischen Lage wird auch im Kanton Zürich die Maskenpflicht an der Sekundarschule aufgehoben. Die Aufhebung der Maskenpflicht gelte ab dem 26. Juni, heisst es in der Mitteilung des Kantons.
Der Bund hebt die Maskenpflicht an den Mittel- und Berufsfachschulen auf. Die günstige epidemiologische Lage sowie die weitgehenden Lockerungen des Bundes erlauben auch die Aufhebung der Maskenpflicht an der Sekundarschule. #bizh #CoronaInfoCHhttps://t.co/f1qRfD6IVy
— Kanton Zürich (@KantonZuerich) June 24, 2021
Weiterhin seien aber die Quarantäneregeln zu beachten. Ebenso soll auf klassendurchmischte Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Uns sollen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, soll die Maskenpflicht weiter vorgesehen.
Breite Corona-Tests nach den Sommerferien
In Bern laufen parallel dazu die breiten Corona-Tests an den Schulen bis drei Wochen nach den Sommerferien weiter. Mit dieser Massnahme will der Kanton die Aufhebung der Maskenpflicht begleiten und einen allfälligen Corona-Effekt der Ferienzeit frühzeitig erkennen.
Auch im Justizvollzug gibt es Lockerungen. Bereits seit dem 1. Mai sind im Justizvollzug Ausgänge und Urlaube wieder zugelassen. Neu fällt beim Wiedereintritt eine systematische Testung bei denjenigen Personen weg, die über ein Covid-Zertifikat verfügen.

Besuche sind grundsätzlich wieder im normalen Rahmen möglich. Neueintretende müssen nicht mehr in Quarantäne.
Schliesslich kann auch der Gastrobereich von Lockerungen profitieren. Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Dabei müssen keine Kontaktdaten erhoben werden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen, bei denen ein Covid-Zertifikat verlangt wird.
Contact-Tracing in Restaurant-Innenräumen
In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. Kontaktdaten müssen nur noch in Innenbereichen aufgenommen werden; dabei ist ein Kontakt pro Tisch ausreichend.
Für Veranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für Restaurationsbetriebe, wenn sie ein vergleichbares Konsumationsangebot haben und Kontaktdaten erheben müssen. Die Lockerungen gelten ab dem 26. Juni.