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Berner Regierung gegen kantonales Pilotprojekt für Rückkehrhilfe

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Berner Kantonsregierung will nichts wissen von der Lancierung eines Pilotprojektes, das jungen Flüchtlingen trotz negativem Asylentscheid einen Abschluss der Lehre ermöglichen soll. Sie stellt sich gegen einen entsprechenden Vorstoss aus dem Grossen Rat.

Kantonsregierung Bern
Die Kantonsregierung kritisiert «Bund» und «BZ» für die überzogene Darstellung eines Polizei-Einsatzes. (Archivbild) - Keystone

Barbara Mühlheim (glp/Bern) und mehrere Mitunterzeichner von EDU, FDP, Mitte, EVP verlangen in ihrer als dringlich erklärten Motion, dass der Kanton Bern «einen Schritt voraus geht».

Konkret soll die Sicherheitsdirektion zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Pilotprojekt erarbeiten, um Lehrabbrüche zu verhindern und damit eine Rückkehrhilfe aktiv zu unterstützen.

Die Motionäre stützen sich dabei auf eine Aussage von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die sich im Dezember 2020 in der Nationalratsdebatte zu einem Vorstoss der Staatspolitischen Kommission (SPK NR) bereit gezeigt habe, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Praxisanpassung bei den Härtefallregelungen zu prüfen.

Mit der Motion wollte der Nationalrat Asylsuchenden ermöglichen, ihre Lehre trotz negativem Entscheid zu beenden. Dieses Vorhaben versenkte der Ständerat jedoch in der Märzsession. Aus Sicht der kleinen Kammer sollte es durch eine Beschleunigung der Asylverfahren gar nicht erst zum Abschluss von solchen Lehrverträgen kommen.

Für die Berner Regierung ist mit dem Entscheid des Ständerates das Anliegen auf Bundesebene grundsätzlich vom Tisch, wie sie in ihrer am Dienstag publizierten Vorstossantwort schreibt. Für die «alten» Fälle verweist der Regierungsrat seinerseits auf die Härtefallregelungen.

Das SEM habe dem Kanton Bern bereits Ende 2020 zugesichert, dass es bereit sei, die Ausreisefristen von sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern - unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen in diesem Zeitraum effektiv eine Lehre abschliessen «und bereits Vorkehrungen zur Ausreise getroffen haben».

Darüber hinaus sei die Förderung einer Rückkehr Aufgabe des Bundes. Die Sicherheitsdirektion habe die Möglichkeit eines kantonalen Projekts durchaus erwogen, sei aber zum Schluss gekommen, dass dies wegen der internationalen Dimension Bundeskompetenzen tangieren würde. In erster Linie gehe es darum, in den Herkunftsstaaten attraktive Zukunftsperspektiven zu schaffen.

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