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Biel BE: 395'000 Franken für neue Signalisation am Robert-Walser-Platz

Stadt Biel
Stadt Biel

Nidau,

Die Stadt Biel BE erneuert südlich des Bahnhofs die Signalisation und wertet den Robert-Walser-Platz auf. Der Gemeinderat sprach dafür 395'000 Franken.

Biel BE
Gemeindehaus (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Stadt erneuert im gesamten Bereich südlich des Bahnhofs die Signalisation. Mit dem Campus Biel/Bienne der Fachhochschule (BFH) und dem Haus für Gesundheit und Prävention eröffnen Anfang 2027 neue Betriebe, die viel Fuss-, Velo- und motorisierten Verkehr zum Robert-Walser-Platz und in die umliegenden Strassen bringen werden. Die umfassende Erneuerung der Signalisation dient dazu, die stärkere Nutzung in diesem Gebiet zu regeln.

Dabei berücksichtigt die Stadt die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer sowie gesetzliche Änderungen.

Parallel zur Signalisation werden auf dem Platz und zwischen den Gebäuden punktuell landschaftsgestalterische Massnahmen realisiert, um den Standort aufzuwerten. Dies geschieht in enger Anlehnung an das Harmonisierungskonzept «Öffentliche Freiräume Bahnhof Süd» (Harmonisierungskonzept Bahnhof Süd) von 2022.

Für die Umsetzung der Signalisation und der Gestaltungsmassnahmen hat der Gemeinderat einen Kredit von 395'000 Franken genehmigt. Die Stadt stimmt diese Massnahmen eng mit dem Kanton und den beteiligten privaten Akteuren ab. Die daraus entstehenden Synergien bringen einen erheblichen Mehrwert für das Gebiet mit sich.

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit für die Kanalisationserneuerung beim Franziska-Salome-Watt-Platz vor der Talstation der Leubringenbahn in Höhe von 160'000 Franken zulasten der Sonderrechnung Abwasserwesen genehmigt. Die Bauarbeiten werden in Koordination mit den Werkleitungsarbeiten des Energie Service Biel/Bienne ausgeführt. Sie beginnen voraussichtlich im September 2026 und dauern rund drei Monate. Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Der Verkehr wird mit einer Ampel und/oder einem Verkehrsdienst geregelt und einspurig an der Baustelle vorbeigeführt.

Die umfassende Neugestaltung des Platzes inkl. Einrichtung der Begegnungszone startet nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten.

Der Gemeinderat hat die städtische Volksinitiative «Initiative für bezahlbare Mieten (Mietinitiative)» für gültig erklärt. Die Initiative verlangt eine Anpassung des städtischen Baureglements zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus und gemeinnütziger Wohnbauträger. Bei Um- und Neueinzonungen soll sichergestellt werden, dass in Zonen mit Wohnnutzungen mindestens ein Drittel der Wohnnutzung als preisgünstiger Wohnraum erstellt und dauerhaft in Kostenmiete vermietet wird oder der Boden durch Verkauf oder im Baurecht an eine gemeinnützige Organisation abgegeben wird.

Die Initiative wird nun gemäss den kantonalen Abläufen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur Vorprüfung unterbreitet. Im Falle einer positiven Beurteilung durch das AGR hat der Gemeinderat Zeit, die Vorlage bis Ende Juni 2027 dem Stadtrat zu unterbreiten. Anschliessend wird die Anpassung des Baureglements der Stimmbevölkerung zur Abstimmung unterbreitet.

Ebenfalls dem AGR zur Vorprüfung unterbreitet hat der Gemeinderat die Gemeindeinitiative für bezahlbare Wohnungen (Wohninitiative). Diese wurde gleichzeitig mit der Mietinitiative eingereicht und zielt darauf ab, in der Stadtordnung das Ziel festzuschreiben, dass die Stadt Biel bis 2055 einen Anteil von 25 % der Wohnungen im gemeinnützigen Wohnungsbau (Genossenschaften) und von 5 % im städtischen Wohnungsbau erreicht. Sie fordert zudem ein Verbot des Verkaufs von Grundstücken im Besitz der Stadt und die Schaffung eines städtischen Wohnungsfonds.

Der Gemeinderat hat die Sonntage festgelegt, an denen 2027 die städtischen Abstimmungen durchgeführt werden. Sie entsprechen den vom Bund und Kanton Bern festgelegten Daten: 28. Februar, 6. Juni und 24. Oktober (eidgenössische Wahlen). Das vierte Datum des Jahres ist entweder der 21. November, falls ein zweiter Wahlgang für die Ständeratswahlen notwendig ist, oder der 5. Dezember, falls ausschliesslich eine städtische Abstimmung stattfindet.

Der Gemeinderat unterstützt grundsätzlich die zur Vernehmlassung unterbreitete Änderung der kantonalen Archivierungsverordnung, welche die Einführung eines Systems für das digitale Langzeitarchiv für den Kanton und die Gemeinden ermöglichen soll. In der Vergangenheit war es «relativ einfach», Papier nach einschlägigen Standards aufzubewahren. In Zukunft muss sichergestellt werden, dass heute erstellte und auf Servern aufbewahrte Dokumente auch in 100 Jahren noch zugänglich und lesbar sind.

Es handelt sich dabei also nicht um eine «einfache Sicherung» auf einer Festplatte, sondern um eine «digitale Aufbewahrung». Bei solchen Dokumenten spricht man deshalb von einem digitalen Langzeitarchiv (dLZA).

Am 3. Juni 2024 hat der Grosse Rat eine Änderung des Archivierungsgesetzes beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Kanton über ein dLZA verfügt, in dem die zuständigen Behörden die Daten aus gemeinsam mit den Gemeinden genutzten Applikationen archivieren. Darüber hinaus muss dieses den Gemeinden zur freiwilligen Nutzung für die Archivierung ihrer eigenen Gemeindedaten zur Verfügung gestellt werden.

Die vorgeschlagene Änderung der Archivierungsverordnung schafft die dazu notwendigen Ausführungsbestimmungen.

Der Gemeinderat begrüsst diese Bereitstellung eines kantonalen dLZA, um zu verhindern, dass jede Gemeinde gezwungen ist, ihre eigene Lösung zu entwickeln. In seiner Stellungnahme betont er jedoch, dass die Tarife für die Gemeinden den marktüblichen Preisen entsprechen müssen und nicht höher sein dürfen, wie im Projekt vorgeschlagen. Zusätzlich werden verschiedene Anpassungen verlangt, um die Rahmenbedingungen der Gemeinden bestmöglich zu berücksichtigen.

Stellungnahme zum kantonalen Integrationsprogramm 2028–2032

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern hat die Stadt Biel zum Entwurf des Kantonalen Integrationsprogramms 2028–2032 (KIP 4) konsultiert. Der Gemeinderat erachtet es als positiv, dass im KIP 4 neben dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auch die übrige ausländische Bevölkerung berücksichtigt wird. Zur Erfüllung der formulierten Ziele im Ausländerbereich fehlt es jedoch an einer ausreichenden Finanzierung durch den Kanton – was insbesondere aufgrund der verschärften Gesetzgebung und der zunehmend komplexeren Herausforderungen für die Migrationsbevölkerung ins Gewicht fällt.

Auch finden die Zweisprachigkeit des Kantons Bern und die damit verbundenen besonderen Anforderungen für die Integrationsarbeit keine Erwähnung. Im KIP 4 wird Integration teilweise mit Erwerbstätigkeit bzw. wirtschaftlicher Selbstständigkeit gleichgesetzt. Dies greift aus Sicht der Stadt Biel zu kurz: Integration umfasst laut dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft.

Schliesslich sind Gemeinden und Städte als zentrale Integrationspartner stärker anzuerkennen und einzubeziehen. Sie tragen wesentliche Teile der Integrationsarbeit.

Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit

Der Gemeinderat hat eine Stellungnahme gegenüber dem Schweizerischen Städteverband zur geplanten Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) verabschiedet. Er begrüsst darin die vom Bund vorgeschlagene Revision des BGSA. In seiner Stellungnahme spricht sich der Gemeinderat für Massnahmen aus, welche die Zusammenarbeit der Behörden verbessern und den zuständigen Kontrollorganen einen rascheren Zugang zu relevanten Informationen ermöglichen.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist ein wichtiges Anliegen, um faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten, die Einhaltung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sicherzustellen und Missbräuche zu verhindern. Die Stadt Biel beteiligt sich bereits heute an dieser Aufgabe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, insbesondere in den Bereichen Ortspolizei, Migration und Einwohnerkontrolle. Dabei arbeitet sie mit den kantonalen Kontrollorganen zusammen und unterstützt diese bei Kontrollen vor Ort sowie durch die Weitergabe von Hinweisen auf mögliche Fälle von Schwarzarbeit.

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen schaffen neue Kompetenzen für die kantonalen Kontrollorgane und weitere Vollzugsstellen. Dazu gehören unter anderem ein direkterer Zugang zu bestimmten Informationssystemen sowie vereinfachte Meldewege gegenüber Behörden und Registern. Die neuen Befugnisse betreffen die Gemeinden zwar nicht direkt, können jedoch die Effizienz der Kontrolltätigkeit deutlich erhöhen.

Stellungnahme zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen

Der Schweizerische Städteverband hat den Gemeinderat zu einer Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der Asylverordnung über Finanzfragen eingeladen.

Der Bund will künftig den Kantonen überlassen, wie hoch die Sozialhilfeleistungen für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung B ausfallen. Heute gilt für diese Personen die Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung. Der Gemeinderat der Stadt Biel lehnt die geplante Änderung der Asylverordnung bei den Sozialhilfeleistungen ab.

Der Gemeinderat befürchtet, dass die Änderung zu unterschiedlichen Unterstützungsstandards zwischen den Kantonen und damit zu Ungleichbehandlungen führt. Einheitliche Rahmenbedingungen schaffen Rechtssicherheit und verhindern zusätzliche Belastungen für Städte und Gemeinden. Biel fordert deshalb, die heutige bundesrechtliche Regelung beizubehalten.

Der Wegfall der Bundesfinanzierung nach fünf Jahren darf nicht dazu führen, dass schweizweit einheitliche sozialpolitische Standards aufgegeben werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Überarbeitung der Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage hat der Schweizerische Städteverband die Stadt Biel um eine Stellungnahme ersucht. Diese unterstützt die vorgeschlagene Überarbeitung der Bewirtschaftungsmassnahmen für den Fall einer schweren Gasmangellage. Insbesondere begrüsst sie den Wechsel von prozentualen Verbrauchsreduktionen hin zu maximalen Heiztemperaturen, da dies gerechter gegenüber bereits energieeffizienten Verbraucherinnen und Verbrauchern ist und die Umsetzung vereinfacht.

Positiv bewertet werden zudem die neuen Regelungen für Fernwärmesysteme sowie die Möglichkeit zur Weitergabe von Gaskontingenten, da dies zusätzliche Flexibilität und eine effizientere Nutzung der verfügbaren Gasmengen innerhalb der Wirtschaft ermöglicht.

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