Nach dem Beispiel anderer Kantone wie Wallis und Graubünden will der Kanton Bern bleihaltige Munition auf der Jagd künftig verbieten.
Jagd
Munition eines Jägers. - Keystone

Dies geht aus der am Montag, 19. September 2022, publizierten Antwort des Regierungsrates auf einen parlamentarischen Vorstoss hervor. Ein solches Verbot sei bei der geplanten Teilrevision des Jagdverordnungsrechts auf mehrheitlich positive Rückmeldungen gestossen, schreibt die Regierung. Bereits heute schweizweit verboten ist die Verwendung bleihaltiger Munition für die Wasservogeljagd.

Grossrat Thomas Gerber (Grüne) verlangt mit seinem Vorstoss darüber hinaus, dass Jagdschützenübungen von Schiessanlagen unter freien Himmel in schallgeschützte Räume verlegt werden müssen. Dies aus Gründen des Lärmschutzes, aber auch, weil verbleite Munition teilweise im angrenzenden Wald lande, wie Gerber schreibt.

Dem Regierungsrat geht diese Forderung zu weit. Er weist jedoch darauf hin, dass im Kanton Bern seit 2021 nur noch Schiessanlagen mit einem künstlichen Kugelfangsystem betrieben werden dürfen. Wo dies nicht möglich sei – etwa bei Tontaubenanlagen –, sei ausschliesslich der Einsatz von Stahlschrot zulässig.

Das Kantonsparlament wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit der Motion befassen.

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