Wie die Gemeinde Neuenegg berichtet, wurde das Archäologische Inventar vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt.
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Ein Archäologe bei der Arbeit. (Symbolbild) - keystone

Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt. Der aktuelle Stand liegt jetzt vor.

Im Inventar wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen. Vor dem Erlass des Inventars durch das kantonale Amt für Kultur wird die aktualisierte Nachführung des Archäologischen Inventars gemäss Art. 13a, Abs. 1 Bauverordnung veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Einsicht der Akten möglich

Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern Bümpliz vom Montag, 19. Juli 2021 bis und mit Donnerstag, 16. September 2021 eingesehen werden.

Nach Art. 13a der Bauverordnung können diejenigen Personen, Behörden und Organisationen sich zum Entwurf äussern und Anträge stellen, welche nach Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a Baugesetz (BSG 721) zu einer Einsprache berechtigt sind. Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet bis spätestens am Donnerstag, 16. September 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern einzureichen.

Das Amt für Kultur erlässt das Inventar in Kenntnis der Eingaben. Beschwerden gegen die Inkraftsetzungsverfügung können nur von Personen, Behörden und Organisationen geführt werden, die eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Archäologische Fundorte können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.

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