Pufferkontrolle: Keine Mängel bei Betrieben auf Gemeindegebiet
Sogenannte Pufferstreifen dienen dem Schutz sensibler Lebensräume. Bei im Gemeindegebiet überprüften Betrieben wurden keine Mängel festgestellt.

Beim Ausbringen von Dünger, Gülle, Mist und Pflanzenschutzmitteln müssen bestimmte Abstände zu Gewässern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie Waldrändern eingehalten werden.
Wie die Gemeinde Flawil ausführt, dienen diese sogenannten Pufferstreifen dem Schutz sensibler Lebensräume und werden regelmässig kontrolliert.
Gelangen etwa Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Bäche, Moore oder Uferzonen, können Fische und andere Wasserlebewesen stark geschädigt werden, und Gewässer bleiben oft über lange Zeit belastet. Auch für Wildpflanzen und zahlreiche Kleintiere ist ein nährstoffarmer Uferbereich wichtig – Dünger gehört deshalb nicht dorthin.
Verstösse gegen die Vorschriften innerhalb dieser Pufferstreifen können zu Bussen oder Kürzungen der Direktzahlungen führen.
Keine Mängel festgestellt
Im Kanton St.Gallen sind die Gemeinden für die Kontrolle dieser Auflagen verantwortlich. Der Gemeinderat Flawil hat die Kontrolldienst KUT AG in Flawil mit dieser Aufgabe betraut.
Der nun vorliegende Kontrollbericht 2025 zeigt, dass bei den im Gemeindegebiet überprüften Betrieben keine Mängel festgestellt wurden.
Der Gemeinderat freut sich über dieses Ergebnis und dankt den Landwirten für ihren verantwortungsvollen Beitrag zum Schutz der Natur.










