In Frauenkappelen steht der Erlass des archäologischen Inventars zur Verfügung. Vom 8. November bis 7. Dezember 2021 können Beschwerden eingereicht werden.
Gemeindeverwaltung in Frauenkappelen.
Gemeindeverwaltung in Frauenkappelen. - Nau.ch

Wie die Gemeinde Frauenkappelen mitteilt, lag im Sommer 2021 das nachgeführte Archäologische Inventar des Kantons Bern zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es bestand die Möglichkeit, sich zu den Entwürfen zu äussern.

In unserer Gemeinde hat es im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete gegeben.

Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden

Auf die öffentliche Einsichtnahme des nachgeführten Archäologischen Inventars folgt nun die Publikation der Verfügung über den Erlass des nachgeführten Archäologischen Inventars durch das Amt für Kultur.

Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, dauert vom Montag, 8. November bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage).

Ad
Ad