Online Wohnortwechsel in Blumenstein
Wie die Gemeinde Blumenstein mitteilt, können ab dem 1. März 2022 Umzug, Wegzug oder Zuzug bequem online gemeldet werden.

Voraussichtlich ab dem 1. März 2022 werden Sie Ihren Umzug, Wegzug oder Zuzug der Gemeinde Blumenstein bequem online melden können. Dies ist mit der Einführung der Plattform «eUmzug» künftig möglich.
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung, bei Wegzug in eine andere Gemeinde bis zum Wegzugsdatum.
Die Benutzung von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Um eUmzug zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Der Dienst steht Personen mit Wochenaufenthalt leider nicht zur Verfügung.
eUmzug Benutzung
Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz können Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden. Wenn Ihre neue Wohngemeinde ebenfalls auf eUmzugCH verfügbar ist, können Sie auch gleich die Anmeldung online vornehmen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht an eUmzugCH angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung gemäss den Vorgaben der zukünftigen Wohngemeinde.
Durch eUmzug sparen Sie sich den Gang zur Gemeindeverwaltung. Zudem können Sie die Meldung orts- und zeitunabhängig vornehmen. Die Gemeindehomepage wird rechtzeitig mit dem Link zur Plattform ausgestattet.