Wie die Gemeinde Kaufdorf angibt, wird die Grundgebühr pro Belastungswert von bisher 6,20 Franken rückwirkend per 1. April 2023 auf neu 3,50 Franken gesenkt.
Abwasserreinigungsanlage Gürbetal an der Arastrasse in Kaufdorf.
Abwasserreinigungsanlage Gürbetal an der Arastrasse in Kaufdorf. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die letzten Rechnungsabschlüsse und auch die Finanzplanung zeigen in der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Ertragsüberschüsse beziehungsweise einen Handlungsspielraum zu einer Gebührensenkung im Umfang von rund 40'000 Franken.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Grundgebühr pro Belastungswert von bisher 6,20 Franken rückwirkend per 1. April 2023 auf neu 3,50 Franken zu senken und die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter unverändert bei 2,80 Franken zu belassen.

Damit werden denn auch die Vorgaben gemäss dem Abwasserreglement der Gemeinde, gemäss welchem 20 bis 30 Prozent der Gebühreneinnahmen aus den Grundgebühren und 70 bis 80 Prozent aus den Verbrauchsgebühren erzielt werden sollen, wieder eingehalten.

Diese Gebührensenkung wird sich also bereits auf die in allernächster Zeit zum Versand gelangende Schlussabrechnung für das Abwasserjahr 2023/24 auswirken.

Senkung der Abfall-Grundgebühr erwies sich als richtig

Bei der Wasserversorgung besteht leider kein Handlungsspielraum, welcher eine Senkung der Wassergebühren zulassen würde.

Der seit 2019 bestehende Bilanzfehlbetrag in der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung konnte mit der vor zwei Jahren beschlossenen Gebührenerhöhung mit dem Abschluss der Jahresrechnung 2023 abgetragen werden.

Die vor einem Jahr beschlossene Senkung der Abfall-Grundgebühr hat sich damit als richtig erwiesen, so dass die Kehrichtgebühren vorläufig unverändert bleiben.

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