Die Universität Basel sucht einen Rechtsprofessor und erhält 70 Bewerbungen. Ein Jurist schafft es nicht in die engere Auswahl – und zieht deswegen vor Gericht.
Universität Basel
Die Universität Basel. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Jurist hat gegen die Universität Basel geklagt.
  • Er warf ihr eine irreführende Ausschreibung für eine Professorenstelle vor.
  • Der 57-Jährige kam für die Stelle unter 70 Bewerbern nicht in die engere Auswahl.
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Ein 57-jähriger Jurist hat gegen die Universität Basel geklagt, weil diese ihn nicht für eine Professorenstelle berücksichtigt hat. Anfang 2021 hatte die Uni einen neuen Professor für Europarecht, Völkerrecht und Menschenrechte gesucht.

Sie erhielt 70 Bewerbungen, darunter auch die des klagenden Juristen. Doch dieser schaffte es nicht auf die Shortlist der fünf besten Kandidaten.

Weil er nicht verstand, wieso er nicht berücksichtigt wurde, forderte der Jurist eine rekursfähige Verfügung. Zwei Gerichtsurteile liegen nun vor, die erklären, warum die Universität Basel ihn aussen vor liess.

Vorwurf der irreführenden Ausschreibung

Der Bewerber kämpfte mit verschiedenen Argumenten für eine Neuauflage des Bewerbungsprozesses. Er behauptete unter anderem, dass die Ausschreibung irreführend gewesen sei und dass die Berufungskommission unzureichend zusammengesetzt gewesen sei. Diese Behauptungen konnte er laut einem Bericht der «bz Basel» jedoch nicht näher begründen.

Er fühlte sich zudem unter anderem wegen seines Alters diskriminiert – obwohl ein gleichaltriger Kandidat auf der Shortlist landete.

Das Basler Appellationsgericht wies darauf hin, dass er Anspruch auf ein rechtskonformes Verfahren habe – aber nicht auf eine Wahl.

Scharfe Vorwürfe gegen das Auswahlverfahren

In seinen Eingaben an die Gerichte äusserte der Jurist scharfe Kritik am Auswahlverfahren der Universität Basel. Er sprach von einem «skrupellosen Machtmissbrauch» und einer «wahrhaftigen Karikatur von Kathedernepotismus», zitiert die «bz Basel». Er warf der Universität vor, Kandidaten zu benachteiligen, die nicht zur inneren Clique gehören.

Trotz seiner starken Worte konnte der Kläger die Gerichte nicht überzeugen. Die Professur ging schliesslich an den studierten Philosophen und Rechtswissenschaftler Andreas Müller.

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