Bundesgericht weist Beschwerden nach Basler Richterwahl ab
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des unterlegenen Kandidaten Bernhard Madörin gegen die Wahl von Marc Oser vom September 2020 zum Präsidenten des Basler Appellationsgerichts abgewiesen. Oser werde daher sein Amt per 1. Mai antreten, teilten der Gerichtsrat und das Appellationsgericht am Freitag mit.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des unterlegenen Kandidaten Bernhard Madörin gegen die Wahl von Marc Oser vom September 2020 zum Präsidenten des Basler Appellationsgerichts abgewiesen. Oser werde daher sein Amt per 1. Mai antreten, teilten der Gerichtsrat und das Appellationsgericht am Freitag mit.
Der bisherige Strafgerichtspräsident Oser (SVP) hatte seinen Kontrahenten Bernhard Mädorin bei der Wahl vom 27. September 2020 deutlich distanziert. Oser, der von sämtlichen bürgerlichen Parteien unterstützt wurde, erzielte 26'135 Stimmen. Madörin, der früher für die SVP im Grossen Rat politisiert hatte, machte 14'849 Stimmen. Die Wahlbeteiligung betrug 45,56 Prozent.
Bernhard Madörin hatte beim Bundesgericht Beschwerden gegen die Wahl Osers eingereicht. Er beantragte, dass er in stiller Wahl als gewählt zu betrachten sei.
Dies unter anderem mit der Begründung, dass die Angaben auf dem Wahlzettel irreführend gewesen seien und den Wählerwillen unrechtmässig beeinflusst hätten. Auch sei der Wahlvorschlag für Oser nicht rechtsgültig unterzeichnet gewesen und damit ungültig.
Das Bundesgericht weist die Beschwerden - «soweit darauf einzutreten ist» - gemäss Urteil vom 15. März ab. Inwiefern Inhalt und Gestaltung des Wahlzettels die freie Willensbildung der Wählerinnen und Wähler konkret beeinträchtigt haben sollte, sei nicht ersichtlich und werde vom Beschwerdeführer auch nicht substanziiert dargestellt, heisst es unter anderem in den Erwägungen.
Die Gerichtskosten von 1000 Franken muss Madörin übernehmen. (Urteile 1C_465/2020 und 1C_111/2021 vom 15.03.2021)