Bundesgericht

Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Universität Basel gut

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines 28-jährigen Irakers, dem die Universität Basel das Pharmaziestudium verweigert hatte, gutgeheissen. Die Universität Basel muss den Fall neu beurteilen und dem Beschwerdeführer eine Parteienentschädigung von 2000 Franken bezahlen.

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De Quervain unterrichtet an der Universität Basel. - Keystone

Die Universität Basel hatte im Sommer 2017 entschieden, den Mann nicht zum Bachelorstudiengang Pharmazeutische Wissenschaften zuzulassen. Dies mit der Begründung, dass von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe, die auch die Reputation der Universität Basel beeinträchtigen würde. Dabei berief sich die Universität Basel auf ihr Disziplinarrecht, wonach eine Person vom Studium ausgeschlossen werden könne, wenn sie sich anderweitig schwerwiegend treuwidrig verhalte.

Einen Rekurs des Irakers gegen den Entscheid der Universität wies das Basler Appellationsgericht im März 2019 ab. Das Bundesgericht kommt in seinem am Freitag publizierten Entscheid jedoch zum Schluss, dass die vorinstanzliche Auffassung, wonach sich der Beschwerdeführer anderweitig schwerwiegend treuwidrig verhalten habe, mangels einschlägiger Beweiserhebung «unhaltbar» ist.

Der Iraker, der mit sieben Jahren in die Schweiz eingereist ist und in Basel die Matur gemacht hat, wird gemäss früheren Medienberichten als dschihadistischer Gefährder eingestuft.

Das Staatssekretariat für Migration hatte ein Gesuch des Migrationsamts, das die vorläufige Aufnahme des Mannes verlangte, im Februar 2019 abgelehnt und seine Ausreise aus der Schweiz innert acht Wochen beschlossen. Dies mit der Begründung, dass der Mann durch seine Reisen in den Irak und die Annahme eines heimatlichen Reisepasses sich freiwillig wieder in den Schutz des Landes gestellt habe. Eine Beschwerde des Irakers gegen diesen Entscheid ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

Das Appellationsgericht hatte unter anderem ein schwerwiegend treuwidriges Verhalten des Beschwerdeführers vermutet, weil dieser im Sommer 2015 in den Irak gereist war, und sich dabei auf frühere Entscheide des Verwaltungsgerichts gestützt.

Die blosse Tatsache, dass der Mann in den Irak gereist sei, könne für sich allein nicht ein treuwidriges Verhalten begründen, heisst es im Entscheid des Bundesgerichts. Das Appellationsgericht habe ausser Acht gelassen, dass ein grosser Teil seiner Verwandtschaft - allen voran seine Eltern - im Irak leben würden. Zudem sei der Mann noch nie in strafrechtlich relevanter Weise in Erscheinung getreten - und auch der Entscheid des Staatssekretariat für Migration gegen eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz sei nicht aufgrund einer Gefahr für die innere und äussere Sicherheit erfolgt.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Appellationsgericht keine aktuelle, eigenständige und einschlägige Beweiserhebung vorgenommen hat. Das Urteil des Appellationsgericht sei aufzuheben, heisst es weiter. Der Fall werde zudem zur Neubeurteilung an die Universität Basel zurückgewiesen.

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