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Basler Heimatschutz pocht auf Schutz von Roche-Bauten

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Der Kampf um die Unterschutzstellung zweier Bauten auf dem Südareal des Roche-Hauptsitzes in Basel geht in die nächste Runde. Der privater Basler Heimatschutz hat bei der Basler Regierung einen Verwaltungsrekurs gegen den Verzicht auf Denkmalschutz eingereicht.

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Das Roche-Areal in Basel. - Keystone

Konkret fordert der Heimatschutz Basel mit seinem formellen Antrag, dass das Hochhaus von Roland Rohn aus dem Jahr 1960 und das Produktionsgebäude von Rudolf Salvisberg am Rhein ins Denkmalverzeichnis aufgenommen werden.

Der Heimatschutz macht in seinem juristisch begründeten Schreiben an die Regierung vor allem Kritik am Verfahren geltend, wie er am Dienstag mitteilte. So sei auf der Ebene einer Departementskommission und Fachstelle ein Entscheid gefällt worden, der eigentlich nur dem Regierungsrat im Zusammenhang mit einer umfassenden Interessenabwägung zustehe. Durch diese Verlagerung der Entscheidungsebene seien berechtigten Organisationen das Rekursrecht entzogen worden. Dies komme einer Rechtsverweigerung gleich, heisst es im Communiqué weiter.

Das Bau- und Verkehrsdepartement hatte vergangenen März bekanntgegeben, dass die Kantonale Denkmalpflege und Roche sich auf den Schutz von historisch und architektonisch wertvollen Bauten auf dem restlichen Areal geeinigt hätten. So werden das alte Verwaltungsgebäude (Bau 21), ein Produktionsgebäude von Rudolf Salvisberg (Bau 29) sowie das Personalhaus von Roland Rohn (Bau 67) mit Schutzverträgen ins Denkmalverzeichnis eingetragen.

Hingegen sollen das Betriebsgebäude von Rudolf Salvisberg (Bau 27) und das Bürohochhaus von Roland Rohn (Bau 52) mit dem Einverständnis des Denkmalrats aus dem Inventar schützenswerten Bauten gestrichen werden. Für diese Bauten sei die Schutzfähigkeit nicht gegeben, hiess es damals in der Mitteilung. Roche hatte sich gegen die Unterschutzstellung dieser Bauten gewehrt.

Roche will die Laborgebäude an der Solitudepromenade durch eine Grün- und Freifläche mit einem Empfangsgebäude und später allenfalls einem dritten Hochhaus ersetzen. Der Basler Denkmalrat hatte ursprünglich beantragt, die Bauten 27 und 52 unter Schutz zu stellen, kam aber auf seinen Entscheid wieder zurück.

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