Nach langem Hin und Her hat der Baselbieter Landrat in der Fortsetzung seiner zweiten Lesung am Donnerstag das Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit und das neuen Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt gutgeheissen. Trotzdem ist eine Volksabstimmung nötig, weil die Vierfünftel-Mehrheit verpasst wurde.
Regierung Basel-Land
Das Wappen des Halbkantons Basel-Landschaft hängt über einer Strasse in Liestal. (Symbolbild) - Keystone

Bei der Wiederholung der Schlussabstimmung am Donnerstag stimmte das Baselbieter Parlament dem angepassten Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und dem neuen Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAG) jeweils mit 71 zu 18 Stimmen zu. Die Vierfünftel-Mehrheit wurde dabei just um eine Stimme verpasst, weshalb das Baselbieter Stimmvolk nun über die Gesetze entscheiden muss.

Gegen die beiden Gesetze sprachen sich die Fraktion Grüne/EVP aus, die bei den Beratungen im September und Oktober mit ihren Anträgen gescheitert war. Die Fraktion wollte den Soziapartnern bei der Mitsprache über Entschädigung weniger Gewicht verleihen.

Eine Sprecherin der Grünen/EVP bedauerte in einer Fraktionserklärung das Resultat, das eine Volksabstimmung mit sich zieht - und löste mit ihrer Aussage grosses Gelächter im Congress Center Basel aus. «Wir haben intensiv nach Kompromissen gesucht,» sagte sie.

Ein Sprecher der FDP-Fraktion bezeichnete ihre Aussage als «zynisch. Die Volksabstimmung sei nur wegen ihrer Fraktion nötig sei. Auch ein SVP-Sprecher wehrte sich in der Fraktionserklärung gegen den Vorwurf, dass andere Fraktionen nicht kompromissfähig gewesen seien. Zudem sei die Vorlage der vorberatenden Kommission, die an über 15 Sitzungen über das Dossier beraten hatte, bereits ein Kompromiss gewesen.

Der Landrat hatte am 22. Oktober die Schlussabstimmung über die beiden Gesetze nach einem Abstimmungschaos vertagt, nachdem er dem GSA und dem neuen FLAMAG ursprünglich zugestimmt hatte. Die Fraktion Grüne/EVP hatte jedoch moniert, dass es bei der Abstimmung zu technischen Problemen gekommen sei. Sie verlangte eine Wiederholung der Schlussabstimmung beim GSA.

In der Folge entzündete sich im Landrat eine längere Debatte über die Wiederholung der Schlussabstimmung, die eine Volksabstimmung nötig machen könnte. Dieses Szenario ist am Donnerstag nun eingetreten.

Die Gesetze sehen vor, dass die Baselbieter Regierung bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Arbeitsmarktaufsicht mehr Handlungsspielraum bekommt. Unter anderem soll die bisher fixe Inputfinanzierung bei Baustellenkontrollen, die durch die Sozialpartner durchgeführt werden, aufgehoben werden. Neu soll der Kanton einen Fixbetrag pro Schwarzarbeitskontrolle zahlen. Zudem kann die Regierung einem Sozialpartner bei Verfehlungen einen Auftrag entziehen.

Die Gesetzgebung zu den Schwarzarbeitskontrollen war erst 2014 Kraft getreten. In der Folge gab es viel Kritik. Zudem kam es zu Auseinandersetzungen und Gerichtsfällen. Stark unter Beschuss geraten war die frühere «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK), unter anderem wegen einer ungenügenden Anzahl durchgeführter Kontrollen.

Der Baselbieter SVP-Regierungsrat Thomas Weber muss sich wegen der Affäre um die ehemalige ZAK vor Gericht verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf ungetreue Amtsführung respektive Gehilfenschaft dazu. Weber und einem weiteren Mitarbeiter der Kantonsverwaltung wird vorgeworfen, 2014 und 2015 dem Verein Zentrale Arbeitsmarktkontrolle durch pflichtwidriges Verhalten einen finanziellen Vorteil von jährlich gut 100'000 Franken zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft verschafft zu haben.

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