Basel-Stadt führt neuen Tarif für Pflege von Angehörigen ein
Die Basler Regierung will Fehlanreize bei der Angehörigenpflege beseitigen. Sie plant per 1. Januar 2026 neue Tarife für Firmen, die pflegende Angehörige anstellen und hat eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung beschlossen.

Neu beträgt der Tarif zur Vergütung der Angehörigenpflege in Grundpflegeleistungen 61.60 Franken pro Stunde, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Zusätzlich könnten die Spitex-Organisationen den Klienten wie bisher einen Eigenbeitrag von maximal 7.65 Franken pro Tag in Rechnung stellen.
Die Spitex-Organisationen müssen künftig zudem durch pflegende Angehörige erbrachte Leistungen separat ausweisen. Das schaffe mehr Transparenz und erleichtere die Rechnungskontrolle, heisst es weiter.
Bisher erhielten Spitex-Organisationen für diese Arbeit 70 bis 80 Franken pro Stunde – unabhängig davon, ob die Leistungen durch reguläres Personal oder durch angestellte Angehörige erbracht wurden. Laut Kanton sind Kosten in der Angehörigenpflege jedoch tiefer. So würden pflegende Angehörige üblicherweise einen Beitrag von 30 bis 40 Franken pro Stunde erhalten.
Hintergrund für die Änderung: Seit einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2019 können Grundpflegeleistungen, die von Angehörigen erbracht werden, zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die pflegenden Angehörigen bei einer Spitex-Organisation angestellt sind.
Laut Communiqué sind seither zahlreiche Firmen auf dem Spitex-Markt aktiv geworden, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert haben. Der Kanton schätzt ihren Marktanteil in Basel-Stadt mittlerweile auf rund 12 Prozent. Dies habe seit 2023 zu höheren verrechneten Spitex-Stunden und Kosten für ambulante Pflege geführt, heisst es.
Die Einführung des neuen, tieferen Tarifs führt zu weniger Ausgaben bei Kanton und Gemeinden. Gemäss Mitteilung rechnet die Regierung mit Minderausgaben in Höhe von rund 465'000 Franken pro Jahr.






