Teuerungsausgleich

Baselbieter Staatsangestellte erhalten kleinen Teuerungsausgleich

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Das Personal des Kantons Basel-Landschaft erhält auf das Jahr 2022 einen Teuerungsausgleich von 0,05 Prozent. Dies hat der Landrat am Donnerstag in Liestal beschlossen und die Forderung nach einem Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent abgelehnt.

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Für das Jahr 2022 erhalten Baselbieter Staatsangestellte einen Teuerungsausgleich von 0,05 Prozent. - Pixabay

Die Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände (ABP) verlangte einen Teuerungsausgleich von 1 Prozent, weil das Staatspersonal während der Pandemie unter grossem Druck gestanden und «ausserordentliche Leistung» gezeigt habe.

Der Baselbieter Regierung lehnte dies ab - ebenso auch die Mehrheit des Landrats. Der Landrat stimmte mit 59 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen für eine Erhöhung von 0,05 Prozent.

Die Personalkommission des Landrats hatte schon im Vorfeld bemerkt, dass die Erhöhung um 0,05 Prozent «sonderbar gering» sei. Besser wäre es, jedem Kantonsangestellten einen einmaligen Betrag von 100 Franken auszuzahlen, was rechtlich offenbar nicht möglich sei.

Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) fand es richtig, an der berechneten Teuerung von 0,05 Prozent festzuhalten, «auch wenn es eine kleine Zahl» sei.

Die SP sagte im Landrat, viele hätten zunächst gemeint, es handle sich bei 0,05 Prozent um einen «Tippfehler». Für die SP ging es um einen «politischen Entscheid» und sie verlangte einen Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent. In der Abstimmung wurde der Antrag mit 48 zu 26 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Einige Mitglieder aus der Fraktion Grüne/EVP fanden 0,05 Prozent einen «Klacks» oder «Hohn», waren aber in der Frage einer Erhöhung gespalten.

Für die Fraktion CVP/GLP war eine kleine Erhöhung «der falsche Weg». Die 0,05 Prozent würden etwa «20 Rappen» entsprechen. Sie unterstützte den Erhöhungsantrag von 0,5 Prozent.

Die SVP dankte dem Staatspersonal für die geleisteten Dienste, lehnte aber jede Erhöhung ab, weil dies in der Privatwirtschaft so auch nicht möglich sei.

Und die FDP wies auf den Unterschied zwischen der Privatwirtschaft und staatlicher Verwaltung hin, wonach bei der Berechnung des Teuerungsausgleiches ein grundlegender Unterschied bestehe: In der Privatwirtschaft werde Teuerung und Lohnentwicklung zusammengefasst. Bei der staatlichen Verwaltung werde jedoch getrennt zwischen dem Lohnanstieg gemäss Lohnreglement und einer Teuerung.

Der Lohnanstieg betrage bei Kantonsangestellten unabhängig von der Teuerung sowieso schon 1 Prozent, fand die FDP.

Der beschlossene Teuerungsausgleich von 0,05 Prozent führt beim Kanton zu Mehrausgaben von etwa 320'000 Franken.

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