Neuenhof informiert zu den Coronavirus-Massnahmen

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In Neuenhof ist die Vermietung der Räumlichkeiten der Gemeinde aufgrund der Coronavirus Massnahmen bis 24. Januar 2022 nicht möglich.

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof. (Archivbild) - Nau.ch

Wie Gemeinde Neuenhof informiert, ist aufgrund der aktuellen Corona-Massnahmen die Vermietung der Räumlichkeiten der Gemeinde Neuenhof bis 24. Januar 2022 nicht möglich.

Sämtliche Räumlichkeiten der Gemeinde Neuenhof, Aula, Peterskeller, Waldhaus, Spycher, werden bis sicher am 24. Januar 2022 nicht vermietet.

Wichtiges zur Sport- und Freizeitanlagen: Seit Montag, 20. Dezember 2021, gilt im Sportbereich in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine 2G-Zertifikatspficht für alle Personen ab 16 Jahren. In Aussenbereichen gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für sportliche Aktivitäten.

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