Die Gemeinde Steinhausen hat die Löhne der männlichen und weiblichen Mitarbeitenden analysiert und von einem externen Wirtschaftsprüfer untersuchen lassen.
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Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau wurde revidiert und ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Dieses schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse vornehmen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen müssen.

Das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau hat ein Analysewerkzeug entwickelt, das auch für die Lohngleichheitsanalyse der Gemeinde Steinhausen zur Anwendung gekommen ist. Arbeitgeber haben bis 30. Juni 2023 Zeit, die Angestellten über das Ergebnis der ersten Analyse zu informieren.

In die Analyse sind die Löhne des Referenzmonats Februar 2021 (während der Berichtsperiode 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) von 321 Mitarbeitenden (230 Frauen und 91 Männer) eingeflossen.

Kein faktischer Geschlechtseffekt in Steinhausen zu erkennen

Die Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass sich die Durchschnittslöhne von Frauen und Männern leicht unterscheiden. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 2,3 Prozent weniger.

Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale, zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant von null zu unterscheiden. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht. Dies bestätigt der unabhängige Wirtschaftsprüfer, welcher die Steinhauser Lohngleichheitsanalyse untersucht und geprüft hat.

Die Gemeindeverwaltung Steinhausen weist ein gutes Ergebnis aus, bei welchem ausserdem alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist nachweislich bestätigt. Der Gemeinderat ist sehr erfreut über das Resultat der Analyse.

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