Steinhausen schliesst Ortsplanungsrevision ab
Die Ortsplanungsrevision von Steinhausen ist rechtskräftig. Sie schafft die Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde bis 2040.

Wie die Gemeinde Steinhausen mitteilt, ist die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Steinhausen rechtskräftig abgeschlossen. Die Stimmberechtigten haben die Vorlagen am 29. Juni 2025 deutlich angenommen.
Mehrjähriger Planungsprozess abgeschlossen
Nachdem die kantonalen Genehmigungsentscheide unangefochten geblieben sind, sind die Bauordnung und der Zonenplan sowie die weiteren Bestandteile der Ortsplanungsrevision rechtskräftig in Kraft getreten.
Die Ortsplanungsrevision umfasst die Bauordnung und den Zonenplan, die Festlegung der Gewässerräume, das Parkplatzreglement sowie das Strassenreglement. Die Baudirektion und der Regierungsrat des Kantons Zug genehmigten die Vorlagen am 10. März 2026.
Gegen die Genehmigungsentscheide wurden keine Rechtsmittel ergriffen. Die Bauordnung und der Zonenplan sind seit dem 2. April 2026 rechtskräftig. Die Festlegung der Gewässerräume, das Parkplatzreglement sowie das Strassenreglement sind seit dem 14. April 2026 in Kraft.
Die Ortsplanungsrevision ist das Ergebnis eines mehrjährigen Planungs- und Mitwirkungsprozesses, der im Jahr 2018 gestartet wurde. Gemeinsam mit der Bevölkerung, politischen Vertretungen, Fachpersonen sowie einer Begleitgruppe wurden die Grundlagen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde bis etwa 2040 erarbeitet.
Die neue Ortsplanung – worum geht es?
Die Ortsplanung legt fest, wie sich Steinhausen in den kommenden Jahren entwickeln soll. Sie setzt die Ziele der Räumlichen Strategie 2040 um und berücksichtigt die Vorgaben von Bund und Kanton.
Zu den wichtigsten Schwerpunkten gehören eine qualitätsvolle Innenentwicklung und ein nachhaltiges Wachstum, attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte sowie die nachhaltige Entwicklung und Bewirtschaftung der Arbeitszonen. Ebenso stehen der Schutz und die Aufwertung von Natur-, Landschafts- und Ortsbildräumen, die Förderung der Biodiversität sowie von Klima- und Energiemassnahmen im Fokus.
Weitere zentrale Anliegen sind die Sicherung der Gewässerräume und die Verbesserung des Hochwasserschutzes, zeitgemässe Regelungen für Mobilität, Parkierung und Strassenräume sowie die Förderung von preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum.
Mit diesen Grundlagen schafft Steinhausen die Voraussetzungen für eine ausgewogene Entwicklung von Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Freiraum und stärkt gleichzeitig ihre Standortqualität.
Anpassung Strassenreglement
Im Rahmen des kantonalen Genehmigungsverfahrens wurde das Strassenreglement mit einer Anpassung genehmigt. Die vorgesehene Auflistung des Sonnenwegs als «kombinierter Fuss- und Veloweg» im Anhang 1 des Strassenreglements wurde von der Genehmigung ausgenommen.
Das Strassenreglement ist in der angepassten Form (Löschung des Sonnenwegs als «kombinierter Fuss- und Veloweg») rechtskräftig. Die übrigen Bestandteile der Ortsplanungsrevision sind davon nicht betroffen.
Wie geht es weiter?
Die rechtskräftigen Planungsunterlagen sind in der Rechtssammlung der Gemeinde veröffentlicht. Zudem werden die Daten in den kantonalen Geoinformationssystemen nachgeführt.
Mit dem Abschluss der Ortsplanungsrevision verfügt Steinhausen über aktuelle und rechtssichere Planungsgrundlagen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde.










