Wie die Gemeinde Baar meldet, hat sie den Zonenplan und die Bauordnung zur Vorprüfung eingereicht. Das ist ein grosser Schritt in der Ortsplanungsrevision.
Gemeindeverwaltung Baar.
Gemeindeverwaltung Baar. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Ortsplanungsrevision steht seit dem Jahr 2017, als das Grundlagenpapier «Baar 5x5» erarbeitet worden ist, ganz weit oben auf der politischen Traktandenliste.

Nun ist ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Die Gemeinde hat dem Kanton die Nutzungsplanung zur Vorprüfung eingereicht.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um den grundeigentümerverbindlichen Zonenplan und die Bauordnung.

Diese beiden Planungsmittel regeln parzellenscharf die Nutzung des Bodens und das Bauen in der Gemeinde Baar.

Die Bevölkerung bestimmt mit

«Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist der Kanton an der Reihe», sagt Gemeinderat Zari Dzaferi zur Übergabe der Nutzungsplanung in die Vorprüfung.

Letztmals totalrevidiert wurden der Zonenplan und die Bauordnung im Jahr 2005. Seither haben sich zahlreiche planerische Grundlagen geändert.

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz wurde 2013 angenommen, auch die kantonale Planungs- und Baugesetzgebung wurde revidiert.

Zudem ist Baar seit 2005 stark gewachsen.

Überarbeitung der verbindlichen Planungsmittel notwendig

«Eine Überarbeitung dieser grundlegenden und für die Grundeigentümerschaften verbindlichen Planungsmittel war deshalb angezeigt», erklärt der Bauvorstand.

Die Gemeinde Baar ist diese Revision in einem umfangreichen, partizipativen Prozess angegangen.

So wurde auf Basis des Grundlagenpapiers «Baar 5x5», das Leitsätze zu fünf Themen wie Kernentwicklung, Mobilität oder Freiräume definiert, die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) entwickelt.

Zwölf Vertreter von Parteien und Interessengruppen im Begleitgremium

Ein Begleit- und ein Reflexionsgremium haben den Prozess eng begleitet.

Im Begleitgremium haben zwölf Vertreter der Parteien sowie von weiteren Interessengruppen Einsitz.

Das Reflexionsgremium setzte sich aus rund 60 interessierten Baarern zusammen.

Zudem wurde eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt, in der über 800 Stellungnahmen und Inputs eingegangen sind.

Der grosse Aufwand macht sich bezahlt

Die RES bildet zusammen mit dem parallel erarbeiteten Kommunalen Gesamtverkehrskonzept die Grundlage der Richt- und der Nutzungsplanung.

Zudem haben das zwölfköpfige Begleitgremium und der Gemeinderat weitere Leitlinien erarbeitet.

Diese besagen zum Beispiel, dass wie vom eidgenössischen Raumplanungsgesetz gefordert eine Entwicklung nach Innen angestrebt und damit auf grossflächige Einzonungen verzichtet wird.

Klimaangepasste Siedlungsentwicklung und preisgünstige Flächen im Fokus

Grosse Beachtung wurde auch der klimaangepassten Siedlungsentwicklung sowie der Förderung von preisgünstigen Wohn- und Gewerbeflächen geschenkt.

Das Begleitgremium hat die Richtplanung und die Bauordnung sowie den Zonenplan intensiv diskutiert und vertieft, das Reflexionsgremium hat in drei Workshops die wichtigsten Kernthemen der Revision diskutiert.

«Wir sind den Mitgliedern dieser beiden Gremien sehr dankbar», sagt Zari Dzaferi. «Sie haben wertvolle Inputs geliefert und den Prozess bereichert.»

Über 100 Personen beteiligten sich an der Ortsplanungsrevision

Insgesamt haben über 100 Personen an der Ortsplanungsrevision mitgearbeitet.

«Über mehrere Jahre hinweg wurde gewissenhafte Arbeit geleistet», betont der Bauvorstand.

«Der grosse Aufwand macht sich bezahlt. Wir können dem Kanton eine ausgereifte und zukunftsgerichtete Nutzungsplanung vorlegen.»

Öffentliche Auslegung der Bauordnung und des Zonenplans im Herbst 2024

Die Vorprüfung der Nutzungsplanung durch den Kanton wird rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen.

Im Herbst 2024 werden die Bauordnung und der Zonenplan zur Mitwirkung öffentlich aufgelegt.

An einer oder mehreren Veranstaltungen werden die Kernelemente der Ortsplanungsrevision vorgestellt.

Im Fokus stehen Themen wie Grünflächen, preisgünstiger Wohnungsbau, Verdichtung, Klima, Gewerbe oder Flächen für die zukünftige öffentliche Nutzung.

Abstimmung über Ortsplanungsrevision geplant für 2025

Nach der Bereinigung allfälliger Einwendungen wird die Baarer Stimmbevölkerung im Jahr 2025 über die Ortsplanungsrevision abstimmen und damit die Leitplanken für die Entwicklung in den nächsten Jahren festlegen.

Neben der eigentümerverbindlichen Nutzungsplanung hat die Gemeinde auch ihre Richtpläne angepasst.

Dabei handelt es sich um behördenverbindliche Planungsmittel, die den Fokus auf die verschiedenen Aspekte der Verkehrsentwicklung legen und diese untereinander sowie mit der Siedlungsentwicklung abstimmen.

Kanton hat gemeindliche Richtpläne geprüft

Der Kanton hat die neuen gemeindlichen Richtpläne bereits geprüft.

Derzeit überarbeitet die Gemeinde die Pläne gemäss den kantonalen Rückmeldungen.

Im Frühling 2024 wird die Richtplanung öffentlich aufgelegt, damit sich die Bevölkerung dazu äussern kann.

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