Die Gemeinde Muolen bittet die Grundeigentümer, die leerstehenden Objekte bis spätestens Freitag, 3. Juni 2022, der Gemeinderatskanzlei zu melden.
Wohnungen
Eine leerstehende Wohnung. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Wie die Gemeinde Muolen berichtet, führt das Bundesamt für Statistik per 1. Juni 2022 die alljährliche Erhebung über die leerstehenden Wohnungen durch. Mit diesen Angaben wollen der Bund und die Kantone die Situation auf dem Immobilien- und Liegenschaftsmarkt und damit in einem wichtigen Bereich der Konjunktur erkennen.

Die Gemeinde ist deshalb auf die Mitarbeit der Grund- und Hauseigentümer bei der Zählung angewiesen. Es sind alle Objekte zu melden, leerstehende Wohnungen und Einfamilienhäuser, welche am Stichtag, 1. Juni 2022, zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Der Gemeinderat bittet die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die leerstehenden Objekte bis spätestens Freitag, 3. Juni 2022, der Gemeinderatskanzlei per E-Mail oder telefonisch zu melden. Die Gemeinde Muolen dankt für die Mitarbeit.

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