Fussgängerstreifen an Arbonerstrasse wird entfernt
Wegen Sicherheitsrisiken und geringer Nutzung wird der Fussgängerstreifen an der Friedrichshafnerstrasse in Romanshorn ab Mai 2026 entfernt.

Wie die Stadt Romanshorn schreibt, wird der Fussgängerstreifen, der an der Einmündung der Friedrichshafnerstrasse in die Arbonerstrasse liegt, ab Mai 2026 aufgehoben. Er erfüllt die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr.
Der bestehende Fussgängerstreifen führt über zwei gleichgerichtete und eine entgegengesetzte Fahrspur. Nach Ankunft der Fähre kommt es auf der Friedrichshafnerstrasse häufig zu Staus auf den beiden Abbiegespuren.
Diese wartenden Fahrzeuge verdecken den anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht auf die vortrittsberechtigten Fussgänger. Auch diese sehen herannahende Fahrzeuge oft zu spät. Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau beurteilt den Fussgängerstreifen deshalb als deutliches Sicherheitsdefizit.
Zu wenig Fussverkehr
Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau sowie die Politischen Gemeinden Romanshorn und Salmsach prüften mehrere Varianten. Eine Sanierung mit Schutzinsel wurde aufgrund der Aufhebung der Linksabbiegespur verworfen.
In diesem Fall wurden seitens der Stadt Romanshorn weitere Rückstaus, gefährliche Vorbeifahrten über das nördliche Trottoir und eine Zunahme des Ausweichverkehrs über das untergeordnete Strassennetz befürchtet. Da der Fussgängerstreifen nur wenig genutzt wird, ist eine Aufhebung aus Sicht aller Beteiligten vertretbar.
Für einen normkonformen Fussgängerstreifen ist eine Fussverkehrsmenge von mindestens 100 Personen in den fünf meistbegangenen Stunden eines Durchschnittstages erforderlich. Dieser Wert wurde bei einer Erhebung mit lediglich 19 gezählten Personen deutlich unterschritten.






