Stadt erinnert an Regeln für Hundehaltung
In der Stadt Romanshorn gelten klare Regeln für Hundehaltende. Dazu gehören Steuerpflicht, Versicherung, Leinenpflicht und das Aufnehmen von Hundekot.

Wie die Stadt Romanshorn mitteilt, gelten in der Stadt klare Regeln für die Hundehaltung – von der Steuer- und Leinenpflicht bis zur Kotaufnahme. Wer sie kennt und einhält, sorgt für ein problemloses Miteinander.
Wie jeden Frühling versendet die Stadt im März die Rechnungen für die Hundesteuer. Doch mit dem Bezahlen allein ist es nicht getan – rund um die Hundehaltung gibt es weitere wichtige Punkte zu beachten.
Für den ersten Hund im Haushalt beträgt die Steuer unverändert 100 Franken pro Jahr. Für jeden zusätzlichen Hund im selben Haushalt werden weitere 162,50 Franken fällig. Hunde, die älter als fünf Monate sind, müssen innerhalb von zehn Tagen bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.
Auch wenn ein Hund an eine neue Halterin oder einen neuen Halter abgegeben wird, jemand umzieht oder der Hund stirbt, muss dies innert Frist gemeldet werden. Die Meldungen nimmt das Einwohneramt der Stadt an der Bahnhofstrasse entgegen.
Versicherung, Erziehung, Leinenpflicht
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter benötigen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens drei Millionen Franken Deckung. Ausserdem muss innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung ein Kurs zur praktischen Hundeerziehung besucht werden. Die Teilnahme ist mit einem Nachweis zu belegen.
In Park-, Schul-, Spiel- und Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen. Gemäss kantonalem Hundegesetz gilt zudem vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht.
Steigende Kosten für Kotentfernung
In der laufenden Wintersaison hat die Stadt zudem vermehrt festgestellt und auch Hinweise von Einwohnenden erhalten, dass Hundekot nicht korrekt beseitigt oder liegengelassen wurde. Dadurch mussten für Kontrolle, Reinigung und Entsorgung zusätzliche Ressourcen eingesetzt werden. Die steigenden Aufwände verursachen Mehrkosten.
Hält diese Entwicklung an, könnte sie dazu führen, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer die Kosten nicht mehr decken. Es wird an die gesetzliche Pflicht der Tierhaltenden erinnert, dass Hundekot überall konsequent aufzunehmen und korrekt zu beseitigen ist.






