SP AR fordert Informationen zum Ausländerstimmrecht in der KV

Mit Blick auf den 30. November fordert die SP korrekte und vollständige Informationen. Das Ausländerstimmrecht sei kein gleichwertiges politisches Wahlrecht.

Hauptgasse Appenzell (AR).
Hauptgasse Appenzell (AR). - Nau.ch / Simone Imhof

Am 30. November 2025 stimmen die stimmberechtigten Appenzellerinnen und Appenzeller über die neue Kantonsverfassung ab. Zur Auswahl stehen zwei Varianten: eine mit und eine ohne Ausländerstimmrecht.

Das offizielle Edikt des Kantons informiert ausführlich über die Hintergründe der Totalrevision – verschweigt jedoch einen zentralen Punkt: Das sogenannte Ausländerstimmrecht ist kein gleichwertiges politisches Recht.

Wählen ist möglich, in kantonale Behörden gewählt werden nicht

Gemäss Vorlage B sollen ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, künftig auf kantonaler und kommunaler Ebene abstimmen und wählen dürfen.

Nicht vorgesehen ist jedoch die Wählbarkeit in kantonale Ämter. Das heisst: Ausländerinnen und Ausländer dürfen ihre Stimme abgeben – aber sie dürfen nicht selbst für den Kantonsrat, den Regierungsrat oder das nationale Parlament kandidieren.

Damit bleibt das politische Mitspracherecht eingeschränkt. Während Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowohl wählen als auch gewählt werden können, bleibt ausländischen Stimmberechtigten der Zugang zu den kantonalen Behörden verschlossen.

Auf Gemeindeebene hingegen gilt die volle Gleichstellung – dort dürfen sie auch gewählt werden. Diese Differenz wird im Edikt nicht erklärt, obwohl sie für das Verständnis der Vorlage zentral ist.

SP AR fordert: Stimmberechtigte müssen korrekt und vollständig informiert werden

Viele Stimmberechtigte dürften daher annehmen, Vorlage B führe eine vollständige politische Gleichstellung ein – was faktisch nicht zutrifft.

Die SP AR fordert, dass der Kanton die Stimmberechtigten vollständig und korrekt informiert. Wer Ja oder Nein sagt, soll wissen, worüber er oder sie tatsächlich entscheidet.

Das eingeschränkte Ausländerstimmrecht gemäss Vorlage B ist ein wichtiger Schritt für Integration, politische Teilhabe und Gerechtigkeit, aber kein gleichwertiges Wahlrecht.

Kommentare

Weiterlesen

Vierfachmörder
Fall Rupperswil
Netflix
«Kein Mehrwert»

MEHR SP

Flughafen Zürich
11 Interaktionen
SP-Vorstoss abgelehnt
Porträtfoto Martin Rüegg Mann
5 Interaktionen
Über 20 Jahre Politik
SP Parteitag
10 Interaktionen
Am Parteitag

MEHR AUS APPENZELLERLAND

Räuber Dieb verbrecher
4 Interaktionen
Appenzell
Seealpsee
36 Interaktionen
Naturjuwel