Benken ZH informiert über die Corona-Zertifikatspflicht
Wie die Gemeinde Benken ZH berichtet, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 entschieden, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszudehnen. Grund dafür ist die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Diese Ausdehnung gilt voraussichtlich bis zum 24. Januar 2022.
Weiter schickt der Bundesrat zwei Vorlagen bis zum 14. September in Konsultation. Zu den Einreisebestimmungen von nicht genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Covid-Zertifikat für Personen, welche im Ausland geimpften wurden.
Es gilt eine neue Zertifikatspflicht für Innenräumen
Neu gilt die Zertifikatspflicht für Innenräumen von Restaurants und Bars, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos) und Veranstaltungen in Innenräumen (z.B. Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen).
Ausnahmen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Das Zertifikat darf von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden.