Räumung von Grabstätten in Altstätten
Auf den Friedhöfen Altstätten, Hinterforst und Lüchingen werden diverse Grabstätten entfernt. Grabschmuck kann bis zum 15. April 2022 entfernt werden.

Wie die Gemeinde Altstätten mitteilt, werden auf dem Friedhof Altstätten, dem Friedhof Hinterforst und dem Friedhof Lüchingen ab dem 25. April 2022 diverse Grabstätten geräumt.
Friedhof Altstätten
Betroffen auf dem Friedhof Altstätten sind die Erdgräber des Bestattungsjahres 2001; Familiengräber, die 1981 erstellt wurden (sofern keine Verlängerung beantragt wurde); Erdurnengräber der Beisetzungen des Jahres 2006; Einzelnischen auf dem Urnenhof der Beisetzungen des Jahres 2011 sowie Einzelnischen der Urnenblöcke der Beisetzungen des Jahres 2011 und Kindergräber der Beisetzungen des Jahres 2006.
Friedhof Hinterforst
Auf dem Friedhof Hinterforst werden die Erdgräber der Beisetzungen des Jahres 2001 und Urnengräber (Urnenbeet) der Beisetzungen des Jahres 2011 entfernt.
Friedhof Lüchingen
Auf dem Friedhof Lüchingen sind die Erdgräber der Bestattungsjahre 2001, Erdurnengräber der Beisetzungen des Jahres 2006 und die Urnenwand der Beisetzungen des Jahres 2011 betroffen.
Das ist zu beachten
In Hinsicht auf die Bestattungsjahre zählt das Jahr der Erstbelegung. Grabmäler, Pflanzen und sonstiger Grabschmuck können die Angehörigen bis am Freitag, 15. April 2022, entfernen.
Drittpersonen dürfen die Gegenstände nur mit schriftlicher Ermächtigung der betreffenden Eigentümer abräumen. Diesbezügliche Wünsche der Angehörigen werden bis am Freitag, 15. April 2022, schriftlich entgegengenommen. Das schriftliche Gesuch ist an den Unterhaltsdienst, Alexander Kobler, Feldwiesenstrasse 42, 9450 Altstätten, auch gerne per E-Mail zu stellen.
Nach Ablauf dieser Frist wird darüber entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung verfügt. Jegliche Verantwortung und Haftbarkeit der Stadt Altstätten wird ausgeschlossen.
Genauere Informationen findet die Bevölkerung auf der Gemeindewebseite Altstätten.