Kilchberg (ZH)

Urteil gefallen: Zukunft des Mehrgenerationenparks offen

Das Verwaltungsgericht Zürich bestätigt die Aufhebung der Baubewilligung: Die Gemeinde Kilchberg legt das Mehrgenerationenpark-Projekt vorerst auf Eis.

Das Gemeindehaus Kilchberg (ZH).
Das Gemeindehaus Kilchberg (ZH). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Kilchberg ZH berichtet, nimmt sie das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 18. Dezember 2025 zur Kenntnis. Das Gericht hat die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen und die Aufhebung der Baubewilligung für den geplanten Mehrgenerationenpark bestätigt.

Der Gemeinderat bedauert diesen Entscheid. Gleichzeitig verzichtet er bewusst darauf, den Rechtsstreit weiterzuführen. Ausschlaggebend dafür ist, dass sich das Verwaltungsgericht nicht zu den strittigen Fragen des Verfahrens – die Zonenkonformität des Projekts sowie die Bedeutung des kantonalen Richtplans im Baubewilligungsverfahren – geäussert hat.

Dass sich das kantonale Verwaltungsgericht rund zwei Jahre Zeit liess, um gestützt auf einen bis dahin unstrittigen formellen Punkt sein Urteil zu fällen, erachtet der Gemeinderat als stossend. Ob sich das Bundesgericht zu den vor Verwaltungsgericht strittigen Inhalten äussern würde und der Rechtsstreit damit endgültig geklärt wäre, ist fraglich.

Alternative Freizeitangebote werden geprüft

Ein Weiterzug an das Bundesgericht würde daher mit erheblichen Kosten verbunden sein, ohne dass der Ausgang des Verfahrens verlässlich eingeschätzt werden könnte. Der Gemeinderat möchte in dieser Situation keine weiteren Steuergelder für einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einsetzen.

Unabhängig vom abgeschlossenen Verfahren hält der Gemeinderat fest, dass das Bedürfnis nach attraktiven Freizeit- und Bewegungsangeboten für Kinder, Jugendliche und ältere Generationen weiterhin besteht.

Der Gemeinderat erachtet es deshalb als sinnvoll, das Projekt Mehrgenerationenpark Hochweid zu sistieren und eine Auslegeordnung vorzunehmen. Parallel dazu wird geprüft, wie dem Bedürfnis nach einer Skateranlage, das Kernanliegen der damaligen Petition, zeitnah andernorts entsprochen werden kann.

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