Öffentliche Auflage zur Ortsplanungsrevision Münsingen 2030
Der Gemeinderat bringt die Ortsplanungsrevision «Münsingen 2030 – vorausschauend gestalten» zur öffentlichen Auflage.

Vor knapp drei Jahren hat das Parlament von Münsingen dem Planungskredit für eine umfassende Revision der Ortsplanung mit gleichzeitiger Zusammenführung der diversen Planungsinstrumente der Ortsteile Münsingen, Trimstein und Tägertschi zugestimmt.
Die Bevölkerung hat aktiv und engagiert mitgewirkt und der Kanton hat die ganze Planung ausführlich geprüft. Nun bringt der Gemeinderat Münsingen die Ortsplanungsrevision «Münsingen 2030 – vorausschauend gestalten» vom 15.04. – 27.05.2021 (6 Wochen) zur öffentlichen Auflage.
Nach dem Kreditbeschluss des Parlamentes 2018 wurden in zwei Bevölkerungsworkshops mit über 120 Teilnehmenden und einem speziell durchgeführten Schülerworkshop wichtige Weichenstellungen für «Münsingen 2030» vorgenommen.
Wie die Gemeinde Münsingen berichtet, hat der Gemeinderat anfangs 2019 in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Workshops die nachfolgenden 11 Grundsätze definiert, welche für «Münsingen 2030» wegleitend sind:
1. Stadt und Land zugleich
2. Qualität vor Quantität
3. Konzentration auf Entwicklungsgebiete
4. Langfristige Verkehrslösungen
5. Stärkung des Arbeitsplatzes Münsingen
6. Aktivere Boden- und Wohnbaupolitik
7. Innovativ im Energiebereich
8. Erhalt von Landschaft und Grünräumen
9. Freizeit und Kultur
10. Dialog und gemeinsame Lösungssuche
11. Monitoring/Controlling
Entlang dieser Grundsätze wurden in den vergangenen zweieinhalb Jahren diverse Dokumente erstellt, wie z. B. ein Bericht zur sozioökonomischen Entwicklung der Gemeinde Münsingen und ein Bericht bezüglich der Siedlungsentwicklung nach innen.
Dialog und gemeinsame Lösungssuche – Öffentliche Mitwirkung
Das Gemeindebaureglement sowie die Richtpläne Mobilität, Energie und Landschaft wurden überarbeitet und an die übergeordneten rechtlichen Grundlagen angepasst.
Die öffentliche Mitwirkung zur vorliegenden Ortsplanung wurde von Oktober bis Ende November 2019 durchgeführt. Über 200 Mitwirkungseingaben wurden eingereicht und in einem ausführlichen Mitwirkungsbericht verarbeitet.
Qualität vor Quantität – Vorprüfung durch den Kanton
Ende Mai 2020 reichte die Gemeinde sämtliche Planungsunterlagen dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung ein. Mitte Dezember 2020 hat die Gemeinde positiven Bescheid des AGR erhalten.
Das Urteil des AGR lässt sich mit den folgenden Zitaten aus dem Vorprüfungsbericht zusammenfassen:
- «Besonders hervorzuheben ist hier die Tatsache, dass sich die Gemeinde Münsingen nicht nur auf die Pflichtaufgaben wie die Umsetzung der übergeordneten Rechtsgrundlagen und der Siedlungsentwicklung nach innen fokussiert, sondern grundsätzlich sehr aktuelle Problemstellungen der Raumplanung berücksichtigt.
Dabei handelt es sich insbesondere um die sich akzentuierende Klimaerwärmung sowie Fragen der Biodiversitätt innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets.»
- Ebenfalls wurde die «Förderung einer zeitgemässen Mobilitätsstrategie mit Fokussierung auf den Langsamverkehr oder im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung nach innen eine verstärkte Auseinandersetzung mit einer aktiven Bodenpolitik bis hin zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum in Kostenmiete» (über ein liberales Anreizsystem) positiv zur Kenntnis genommen.
- Explizit lobt das AGR den «partizipativen Planungsprozess, wobei der durchgeführte Schülerworkshop besonders hervorzuheben ist und der Umfang und die Qualität des Mitwirkungsberichts so gewertet werden kann, dass sich die Planungsbehörde sorgfältig und differenziert mit den Eingaben der Bevölkerung beschäftigt hat.»
- Ebenfalls nimmt das AGR positiv zur Kenntnis, dass die Gemeinde detailliert aufzeigt, «wie und wo die Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) in Zukunft umgesetzt werden soll. Die Innenentwicklung soll dabei im Rahmen von ZPP’s und qualitätssichernden Verfahren sowie Um- und Aufzonungen umgesetzt werden» und
- «die Ermittlung von prioritären lnnenentwicklungspotenzialen und der Umgang mit Frei- und Aussenräumen von einem weitsichtigen Planungsverständnis zeugen, diese seien wichtige Elemente der künftigen Entwicklung von Münsingen.»
- Letztlich wird festgestellt, dass «die Entwicklungsabsichten in einem zielführenden Prozess mit den Grundeigentümern und der Bevölkerung abgeklärt wurden».
Zweck der Vorprüfung ist die Feststellung der Genehmigungsfähigkeit von Plänen, Vorschriften und deren Abänderungen.
Genehmigungsfähig sind Pläne und Vorschriften, wenn sie rechtmässig und mit den übergeordneten Planungen vereinbar sind. Im umfassenden Bericht hat das AGR dokumentiert, was die Gemeinde anpassen muss oder allenfalls noch besser formulieren bzw. noch präziser regeln könnte.
Diese Punkte wurden inzwischen abgearbeitet und in den Planungsinstrumenten umgesetzt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage kann die Bevölkerung volle Einsicht in alle Planungsunterlagen inkl. den Vorprüfungsbericht des AGRs nehmen.
Um weitere Planungssicherheit zu erhalten, reicht die Gemeinde dem AGR die Nutzungsplanung parallel zur öffentlichen Auflage nochmals zu einer 2. Vorprüfung ein. Das Resultat wird zu Handen der politischen Diskussion im Parlament vorliegen.
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat bringt die Nutzungsplanung nun zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen vom 15.04.2021 bis 27.05.2021 bei der Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen öffentlich auf.