Wie die Gemeinde Küttigen meldet, ist diese Aktualisierung aufgrund verschiedener Faktoren notwendig, so des Alters einiger Pläne und Veränderungen insgesamt.
Das Gemeindehaus in Küttigen.
Das Gemeindehaus in Küttigen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In Küttigen bestehen aussergewöhnlich viele Sondernutzungspläne, die zum grössten Teil seit mehreren Jahrzehnten rechtskräftig sind und sich teilweise gegenseitig überlagern, ersetzen oder inhaltlich aufheben.

Die Inhalte der Pläne sind trotz des teilweise sehr hohen Alters nach wie vor grundeigentümerverbindlich, auch wenn beispielsweise die übergeordnete Gesetzgebung mittlerweile abweichende Regelungen trifft.

Aufgrund des hohen Alters einiger Pläne (der älteste stammt aus dem Jahr 1929), der Veränderungen in der Parzellierung inklusive Nummerierung und auch der Bautätigkeit sind einige Inhalte nur noch schwer zuzuordnen.

Daneben bestehen Abhängigkeiten zwischen den Sondernutzungsplänen und auch aufeinander aufbauende Inhaltsaufhebungen, Abänderungen und Ergänzungen.

Nachvollziehbarkeit für die Grundeigentümer wird massiv erschwert

Hierdurch wird die Nachvollziehbarkeit für die Grundeigentümer massiv erschwert und auch die Beurteilung von Baugesuchen durch die kommunale Abteilung Bau deutlich aufwendiger.

Zudem treten vermehrt Anträge auf Ausnahmebewilligungen aufgrund der teilweise veralteten Regelungen auf.

Bereits im Dezember 2021 beauftragte der Gemeinderat das Ingenieurbüro Flury Planer + Ingenieure AG in Lenzburg mit der Aufhebung und Ersatz der Sondernutzungspläne.

Dazu wurde die Gemeinde in die nachstehenden fünf Überarbeitungsgebiete aufgeteilt: Überarbeitungsgebiet Rombach (ausgenommen Rombachtäli), Überarbeitungsgebiet Rain, Überarbeitungsgebiet Dorf inklusive Waldbach / Hegi / Platten, Überarbeitungsgebiet Ost und Überarbeitungsgebiet Wydler / Stock mit Mauermatten-Rüchlig.

Es wird auf die separaten Ausschreibungen verwiesen

Zwischenzeitlich liegen die Entwürfe der Planungsberichte der Teilgebiete Rombach und Rain vor, welche vom Gemeinderat zuhanden der kantonalen Vorprüfung sowie zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens verabschiedet wurden.

Dazu wird auf die separaten Ausschreibungen verwiesen. Die Bereinigung der übrigen Teilgebiete erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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