Die Welthandelsorganisation wird zurzeit durch die USA blockiert. Die EU-Kommission hat eine scharfe Reaktion angekündigt.
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Roberto Azevêdo, Chef der Welthandelsorganisation (WTO). - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission will auf die Blockade der WTO durch die USA scharf reagieren.
  • Die EU will auch ohne Urteil des WTO-Streitbeilegungsgremiums Strafmassnahmen verhängen.

Die EU-Kommission hat eine scharfe Reaktion auf die Blockade der Welthandelsorganisation WTO durch die USA angekündigt.

Die EU solle künftig in Handelsstreitfällen auch dann Strafmassnahmen verhängen können, wenn kein Urteil des WTO-Streitbeilegungsgremiums vorliegt. Das sagte EU-Handelskommissar Phil Hogan am Donnerstag in Brüssel. Der Rat der EU-Länder drängte auf eine rasche Umsetzung der dafür nötigen Gesetzesänderungen.

USA blockiert Welthandelsorganisation

Hintergrund ist die Blockade der USA bei der Ernennung neuer Berufungsrichter der Welthandelsorganisation. Am Dienstag lief das Mandat zweier der drei verbleibenden Richter aus. Seit Mittwoch kann die Berufungsinstanz des Streitbeilegungsmechanismus deshalb nicht mehr arbeiten.

Phil Hogan
Der EU-Handelskommissar Phil Hogan (Archiv). - Keystone

Gemäss den Regeln muss ein Disput in letzter Distanz abgeurteilt sein, damit der Kläger Massnahmen wie Strafzölle einführen darf. Hogan sagte: «Die heutigen Vorschläge werden es uns ermöglichen, unsere Interessen in diesen besonders schwierigen Zeiten für den internationalen Handel zu verteidigen.»

EU will nach erstinstanzlicher Entscheidung Massnahmen ergreifen

Die EU fürchtet, dass Länder weiterhin gegen Entscheidungen der WTO Berufung einlegen könnten. Wohlwissend, dass genehmigte Sanktionen in Ermangelung einer Berufungsentscheidung bis auf Weiteres nicht verhängt werden können. In diesen Fällen solle die Kommission nun bereits nach einer erstinstanzlichen Entscheidung der WTO entsprechende Massnahmen ergreifen können. Das sagte der Handelskommissar weiter.

Darüberhinaus soll es der Brüsseler Behörde Hogans Vorschlag zufolge erlaubt sein, bereits zu handeln, wenn noch keine WTO-Entscheidung vorliegt. Dies soll möglich sein, wenn das Gegenüber bereits eine Entscheidung in erster Instanz verhindert. Die Kommission beruft sich darauf, dass das internationale Recht Gegenmassnahmen erlaubt, wenn eine Streitpartei die Streitbeilegung blockiert.

«Prioritäre» Behandlung des Vorschlags

Die EU arbeitet Hogan zufolge zudem an alternativen Regelungen mit den internationalen Partnern, «die sich weiterhin zu den WTO-Regeln bekennen». Die US-Blockade soll in Form von vorläufigen Schiedsverfahren umgangen werden. Gegenüber Ländern, die sich an diesen Regelungen beteiligen, soll die Regelung zu Strafmassnahmen ganz ohne WTO-Entscheidung nicht zur Anwendung kommen.

Im Entwurf für die Gipfelerklärung der EU-Staats- und Regierungschefs, der AFP am Donnerstag vorlag, rufen die Mitgliedstaaten dazu auf: Der Kommissionsvorschlag soll «prioritär» behandelt werden. Die EU-Vorschriften sollen demnach möglichst schnell «im Einklang mit den WTO-Regeln» an die «Lähmung des WTO-Streitbeilegungsmechanismus» angepasst werden.

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