Von 3a bis Koordinationsabzug: Die wichtigsten Vorsorge-Begriffe
Obwohl das Schweizer Altersvorsorgesystem als zuverlässig gilt, bleibt es für viele unverständlich. Hier sind die wichtigsten Begriffe.

Das Schweizer Altersvorsorgesystem gilt als solide, ist für viele aber eine Blackbox. Die wichtigsten Begriffe rund um das Drei-Säulen-System:
DREI-SÄULEN-SYSTEM
Die Altersvorsorge in der Schweiz ruht auf drei Säulen: AHV (staatlich), Pensionskassen (beruflich) und private Vorsorge. Ziel ist es, Existenz und Lebensstandard im Alter abzusichern und zusätzlich individuelle Wünsche zu ermöglichen.
Nur wer alle drei Säulen nutzt, erreicht meist 80 Prozent des letzten Lohnes. Wegen der alternden Bevölkerung gerät vor allem die 1. Säule (AHV) unter Druck – weniger Erwerbstätige zahlen Beiträge, während immer mehr Pensionierte Leistungen beziehen. Auch die 2. Säule kämpft mit Herausforderungen, etwa tieferen Renditen und Senkungen des Umwandlungssatzes.
Wer nur auf AHV und Pensionskasse setzt, muss im Alter oft mit weniger Geld rechnen, als für den gewohnten Lebensstandard nötig wäre. Deshalb wird private Vorsorge immer wichtiger.
ERSTE SÄULE (AHV)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gibt es seit 1948. Sie ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, und sichert die Existenz im Alter oder bei Hinterbliebenen ab.
Finanziert wird sie nach dem Umlageverfahren: Erwerbstätige zahlen Beiträge, Rentnerinnen und Rentner erhalten Leistungen. Mit der Reform AHV 21 wurde das Rentenalter für Frauen und Männer auf 65 Jahre vereinheitlicht und der Altersrücktritt flexibler gestaltet.
ZWEITE SÄULE (Berufliche Vorsorge/Pensionskasse)
Die Pensionskasse ergänzt die AHV und soll zusammen mit ihr rund 60 bis 70 Prozent des letzten Einkommens abdecken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge ein, die auf einem individuellen Konto angespart und investiert werden.
Versichert sind Einkommen ab 22'680 Franken bis maximal 90'720 Franken. Viele Pensionskassen bieten zusätzlich überobligatorische Leistungen an.
DRITTE SÄULE (Private Vorsorge)
Die dritte Säule ist freiwillig und dient dazu, den Lebensstandard im Alter zusätzlich abzusichern. In der Säule 3a können Beiträge steuerlich abgezogen werden, dafür sind sie an Regeln und Fristen gebunden.
2025 beträgt der Maximalbetrag beim Steuerabzug für Versicherte mit Pensionskasse 7258 Franken. Die Säule 3b ist flexibler, bietet aber in der Regel keine Steuervorteile. Beide Varianten schaffen mehr Spielraum für den Ruhestand oder grössere Anschaffungen.
ALTERSGUTHABEN
Dieses ist das Kapital, das jede versicherte Person in der Pensionskasse aufbaut. Es besteht aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, freiwilligen Einzahlungen sowie jährlichen Zinsen. Die Höhe hängt von Einkommen, Alter und Vorsorgeplan ab. Das Guthaben bildet die Basis für die spätere Rente.
ALTERSRENTE
Sie ist die monatliche Zahlung aus der 2. Säule, die lebenslang ausbezahlt wird. Sie ergänzt die AHV-Rente und trägt wesentlich zum gewohnten Lebensstandard bei. Ihre Höhe wird aus dem Altersguthaben und dem Umwandlungssatz berechnet. Damit ist sie ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge.
BEITRAGSLÜCKE
Eine solche entsteht, wenn während einer Zeit keine oder zu tiefe Beiträge gezahlt werden. Gründe sind etwa Erwerbspausen, Teilzeit oder ein tiefer Lohn. Schon ein Jahr ohne AHV-Beiträge senkt die Rente dauerhaft um rund 2,3 Prozent. In der 2. Säule können Lücken mit freiwilligen Einkäufen ausgeglichen werden.
OBLIGATORIUM
Das Gesetz zur beruflichen Vorsorge schreibt vor, wer in der Schweiz obligatorisch in einer Pensionskasse versichert ist. Ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken ist die Vorsorge Pflicht, maximal versichert sind 90'720 Franken.
Alles darüber hinaus fällt in die freiwillige, überobligatorische Vorsorge. Viele Kassen bieten kombinierte, «umhüllende» Pläne an.
ERSATZQUOTE
Sie gibt an, wie viel Prozent des letzten Einkommens die Renten decken. In der Schweiz sollen AHV und Pensionskasse zusammen rund 60 Prozent erreichen. Je nach Einkommen oder Beitragslücken kann die Quote tiefer sein. Für den gewohnten Lebensstandard braucht es oft die 3. Säule.
KAPITALBEZUG
Anstelle einer Rente kann das Guthaben bei der Pensionierung auch als Kapital ausbezahlt werden. Gesetzlich sind mindestens 25 Prozent des obligatorischen Guthabens möglich, oft erlauben Kassen mehr. Wer Kapital bezieht, trägt selbst das Risiko von Anlagen und Langlebigkeit. Es bietet aber mehr Flexibilität als die Rente.
KAPITALBEZUGSSTEUER
Beim Bezug von Kapital wird eine einmalige Steuer fällig, die separat vom übrigen Einkommen berechnet wird. Sie ist privilegiert, also meist deutlich tiefer als die normale Einkommenssteuer. Die Höhe hängt von Kanton, Betrag und Zivilstand ab. Renten hingegen werden regulär als Einkommen versteuert.
KOORDINATIONSABZUG
Vom Bruttolohn wird ein fixer Betrag von 26'460 Franken abgezogen, um den sogenannten koordinierten Lohn zu bestimmen. Nur dieser Teil ist in der Pensionskasse obligatorisch versichert.
Das benachteiligt vor allem Teilzeitangestellte, da bei ihnen ein kleinerer Lohnanteil versichert ist. Der Abzug soll verhindern, dass Leistungen aus AHV und Pensionskasse doppelt abgedeckt werden.
UMWANDLUNGSSATZ
Er legt fest, wie viel Rente pro Jahr aus dem Altersguthaben bezahlt wird. Beispiel: 100'000 Franken Guthaben ergeben bei 6,8 Prozent Satz eine jährliche Rente von 6800 Franken.
Im obligatorischen Bereich ist der Satz gesetzlich vorgegeben, darüber hinaus bestimmen die Kassen selbst. Sinkende Umwandlungssätze bedeuten kleinere Renten.