Festivals, Messen und Konzerte bleiben untersagt – und das mindestens bis Ende August. Den Ticketpreis erstatten Versicherungen aber nur selten zurück.
Konzert
Im Kanton Bern gilt in Bars und Clubs eine Besucherzahl von maximal 100 Personen, bei Grossanlässen eine von maximal 1000 Personen. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgrund des Coronavirus sind bis Ende August zahlreiche Veranstaltungen untersagt.
  • Den Ticketpreis können Konsumenten theoretisch von ihrer Versicherung zurückfordern.
  • Doch eine Analyse zeigt: Viele Versicherer knausern bei der Rückerstattung.

Das Coronavirus liess Festivals, Messen und Konzerte auf breiter Front platzen. Für viele Konsumentinnen und Konsumenten eine herbe Enttäuschung. Nicht zuletzt auch, weil viele von ihnen finanziell auf der Strecke bleiben.

Normalerweise können Konsumentinnen und Konsumenten den Ticketpreis von ihrer Reiseversicherung zurückfordern – sofern eine Deckung besteht. Doch viele Versicherer knausern, was die Rückerstattung betrifft. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Vergleichsportals «Comparis.ch».

Tickets
Festivals, Messen und Konzerte können nicht wie geplant stattfinden oder werden abgesagt. Den Ticketpreis erhalten Konsumentinnen und Konsumenten nur selten zurückerstattet. - dpa

Axa, Generals und Allianz beispielsweise gewähren gar keine Rückerstattung des Preises. EBV wiederum deckt nur bei einem Konkurs des Veranstalters die Ticketkosten.

Buchungszeitpunkt entscheidend für Rückerstattung

Helvetia, die Balser und die Zürcher Versicherung erstatten den Kaufpreis, sofern das Ticket vor dem 13. März gekauft wurde. Also vor jenem Datum, an dem der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» erklärte.

Bundesrat Coronavirus
Der Bundesrat rief Mitte März die nationale «ausserordentliche Lage» aufgrund des Coronavirus aus. - Keystone

Für alle Tickets, die nach dem besagten Datum erworben wurden, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Hier entscheiden Versicherer jedoch von Fall zu Fall. Die Mobiliar beispielsweise übernimmt die Kosten nur, wenn zum Buchungszeitpunkt überhaupt eine Durchführung der Veranstaltung wahrscheinlich gewesen wäre.

Finanzexperte Frédéric Papp kritisiert diesen Missstand: «Die Organisatoren stehen grundsätzlich in der Pflicht, Tickets für abgesagte Veranstaltungen zu erstatten.» Können sie die Ticketkosten gar nicht oder nur zum Teil zurückzahlen, fügt Papp hinzu, kommt allenfalls die Reiseversicherung zum Zug.

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