Vermieterinnen und Vermieter werden ab dem kommenden Jahr an den CO2-Kosten für Gebäude beteiligt.
Mietwohnungen
Mietwohnungen in der Schweiz werden immer weniger. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Der Bundesrat billigte am Freitag das zuvor vom Bundestag verabschiedete Gesetz, das ein Stufenmodell vorsieht. Demnach fällt die Vermieter-Beteiligung umso höher aus, je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist. Bislang zahlen nur Mieterinnen und Mieter die Kosten durch die CO2-Bepreisung.

Der CO2-Preis wird seit Anfang 2021 auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel fällig – der Preis pro Tonne CO2 beträgt derzeit 30 Euro, bis 2025 soll er auf 45 Euro pro Tonne steigen. Bislang können die Kosten im Gebäudebereich komplett auf die Mieter umgelegt werden, wodurch ihre Heizkosten steigen.

Die Ampel-Parteien wollen mit dem Gesetz Anreize für die Vermieter schaffen, in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren. Laut Stufenmodell müssen Vermieter bei Gebäuden mit schlechten Werten – gemessen am CO2-Ausstoss pro Quadratmeter – künftig 95 Prozent der CO2-Kosten tragen.

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