

Coronavirus
Verbraucherschützer: Corona-Gutscheine ab Januar auszahlen lassen
In der Corona-Pandemie haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher Gutscheine für abgesagte Musik-, Kultur- oder Sportveranstaltungen erhalten.

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Das Wichtigste in Kürze
- Verbraucherzentrale stellt Musterbrief bereit .
Wer einen Gutschein bis Ende dieses Jahres nicht einlöst, kann sein Geld ab Januar 2022 zurückverlangen, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg am Montag erklärte. Sie hält dafür einen Musterbrief bereit - www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbrief-corona-gutscheine.
Verbraucher können einen Gutschein aber auch behalten und für kommende Events einlösen, wie die Verbraucherschützer betonten. Bei Problemen bei der Einlösung von Gutscheinen bieten sie auch eine Beratung an.
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