Die CS-Übernahme ist für die UBS ein sicheres Geschäft. Im Falle einer Drittübernahme müsste die Credit Suisse hohe Strafzahlungen an die UBS leisten.
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Nur wenige Wochen später widerfuhr der Credit Suisse daselbe. Sie wurde allerdings von der Rivalin UBS aufgekauft. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die UBS hat sich im CS-Kaufvertrag gegen den Fall eines Gegenangebots abgesichert.
  • Sollte eine dritte Partei die CS kaufen, wäre eine hohe Entschädigung an die UBS fällig.

Die UBS hat sich im CS-Kaufvertrag gegen den Fall eines Gegenangebots durch eine Drittpartei abgesichert. Sollte eine andere Partei die CS zu einem höheren Preis kaufen, müsste sie eine hohe Entschädigung an die UBS zahlen. Das ist aus einem an die US-Börsenbehörde SEC eingereichten Dokument der UBS zu entnehmen.

Konkret müsste die CS im Fall eines Rücktritts vom Kaufvertrag eine «Beendigungsgebühr» über 100 Millionen Franken bezahlen. Sollte eine Drittpartei dank höherem Kaufangebot drankommen, müsste die CS 50 Prozent des Aufpreises der Gegenofferte an die UBS überweisen. So heisst es in einem Passus des SEC-Dokuments, über den das Webportal «Inside Paradeplatz» am Freitag berichtete. Die UBS bietet für die CS bekanntlich einen Kaufpreis von 3 Milliarden Franken.

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Im Falle einer Gegenofferte müsste die Credit Suisse 50 Prozent des Aufpreises an die UBS überweisen. (Archivbild) - Michael Buholzer/KEYSTONE/dpa

In dem Dokument heisst es weiter: Eine Gegenofferte zum UBS-Angebot müsste «günstiger für die CS-Aktionäre und nicht ungünstiger für die Stabilität des Schweizer Finanzmarkts» ausfallen. Die CS-Führung hätte beim Eintreffen einer solchen Offerte die UBS schriftlich zu benachrichtigen. Dies, um ihr die Möglichkeit für eine mögliche Nachbesserung ihres Angebots innert fünf Tagen zu geben.

Eine Reihe von Bewilligungen von Aufsichtsbehörden stehen aus

Wie UBS-CEO Sergio Ermotti erklärt hatte, rechnet die UBS damit, die CS-Übernahme bis «Ende Mai oder Anfang Juni» abzuschliessen. Noch stehen eine Reihe von Bewilligungen von Aufsichtsbehörden aus.

Dazu gehören auch noch Bewilligungen in den USA, aber auch der brasilianischen Zentralbank. Weiter auch von Behörden in der EU, Indien, Japan, Mexiko und Südkorea. Diese seien derzeit «auf dem Weg», wie dem SEC-Prospekt weiter zu entnehmen ist.

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